Förderung für Kleinstunternehmen kommt gut an  

4. November 2018

Das Interesse an der Förderung von Kleinunternehmen ist gewachsen. Gab es im ersten Jahr der Förderung 2015 nur 9 Anträge, so sind es 2018 schon 26. Davon konnten bereits 19 über ca. 447.000 Euro bewilligt werden.

„Ich freue mich sehr über diese positive Entwicklung. Die Antragslage bestätigt, dass Nachfrage in diesem Bereich besteht. Mit der Förderung unterstützen wir kleine Unternehmen in ländlichen Gebieten Fuß zu fassen und in einem zweiten Schritt die Infrastruktur für die Menschen vor Ort zu verbessern“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Die Fördergelder können auf Antrag zunächst bis 2020 an Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz in den ländlichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns ausgereicht werden.

Bezuschusst werden können die Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter, die im Sachanlagevermögen von Betrieben verbucht werden (z.B. Baukosten für Neubau und Modernisierung, Bürohardware und Software, Verkaufstresen, Kühlzelle, Möbel, Hobelmaschine, Hebebühne u.a.).

Der Fördersatz beträgt 35% bei Existenzgründungen und 30% bei Modernisierungen. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. dass das Unternehmen seinen Sitz in ländlicher Region, außerhalb größerer und mittelgroßer Städte, hat und es seinen überwiegenden Absatz im Umkreis von 50 km realisiert.

Abschließend wies er daraufhin: „Wer seinen Förderantrag bis zum 30.11.2018 vollständig eingereicht hat, kann noch vor Weihnachten mit einem Bescheid rechnen.“

Förderanträge können aber ganzjährig bei der Bewilligungsbehörde – dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin eingereicht werden.

Unterstützung bei der Antragstellung und Entwicklung der Unternehmenskonzepte geben auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern.


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