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Förster beklagen unerlaubtes Befahren auf Waldwegen

Das Forstamt Nossentiner Heide stellt vermehrt ein unerlaubtes Befahren der Waldwege im Bereich der Vollsperrung Nossentin-Jabel fest. „Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Befahren nicht öffentlicher Waldwege eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend § 51 Absatz 1 Ziffer 3 des Landeswaldgesetzes ein Bußgeld erhoben wird. Ein unerlaubter Fahrzeugverkehr im Wald behindert nicht nur den forstlichen Betrieb, sondern Fahrzeugführer begeben sich selbst in Gefahr, da zum Zeitraum der Sperrung auch mehrere großräumige Gesellschaftsjagden stattfinden“, heißt es vom Landesforstamt. Das Personal der Behörde werde seine Kontrollen verstärken und Verstöße konsequent ahnden und bittet dringend um Beachtung der aktuellen Sperrung.

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