Frau stirbt bei Unfall: Land streitet mit Busfahrer wegen 600 Euro
Darf man als Finanzministerium der Familie einer unerwartet gestorbenen Mitarbeiterin Geld geben und das dann von Anderen rechtlich einfordern? Das hängt bei Unfällen unter anderem von der Schuldfrage ab, wie Prozessbeobachter und Rechtsexperten wissen. In einem aktuellen Fall am Amtsgericht Neubrandenburg hatte vor vier Jahren im August 2018 ein Busfahrer in Neubrandenburg eine Radfahrerin angefahren. Die Frau starb an den Folgen, doch dem Busfahrer war kein Fehlverhalten nachzuweisen.
Trotzdem hat das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Fahrer der MVVG verklagt: Auf rund 2400 Euro Rückzahlung.
Das Landesfinanzministerium – auf dem Aufruf stand Reinhard Meyer als damaliger Finanzminister – argumentierte, dass es mehrere tausend Euro Urlaubs- und Sterbegeld an die Angehörigen der Frau gezahlt habe und einen Teil nun von dem Busfahrer wiederhaben möchte. Dieser lehnte das ab.
Am letzten Verhandlungstag legte ein Gutachter in dem Zivilverfahren den Ablauf nochmal genau dar. So hatte die 54 Jahre alte Frau damals ihr Rad wohl plötzlich nach links gelenkt, sagte der Gutachter. Der Busfahrer riss das Steuer noch nach links. Doch sein Ausweichmanöver war wohl nicht weit genug mehr möglich, die Radlerin wurde vom Bus seitlich erfasst und tödlich verletzt.
In den Ermittlungen war dem Fahrer des Busses, der ohne Fahrgäste fuhr, kein Vorwurf zu machen, der strafrechtliche Folgen gehabt hätte. Das wurde sogar mehrfach überprüft. Trotzdem kam es zum Zivilverfahren. Das endete nun mit einer Empfehlung: Richter Johannes Hunger legte dar, dass von den ganzen Forderungen der Kläger durch obergerichtliche Festlegungen, nur das Urlaubs- und nicht das Sterbegeld zurückgefordert werden könnte.
Und davon würden bei einer Mitschuld des Busfahrers – in der Regel kann einem Kraftfahrzeugführer in solchen Zivilrechtsfällen eine etwa 30-prozentige Mitschuld angelastet werden – etwa 600 Euro übrig bleiben. Inwiefern das akzeptiert wird, ist unklar.
Beide Seiten sprachen davon, sich nun außergerichtlich einigen zu wollen. Eine Frist wurde ihnen bisher nicht gesetzt.
Ich verstehe nicht, warum der Herr überhaupt etwas zahlen soll. Es wurde mehrmals überprüft und ermittelt, dass dieser keine Schuld an dem schrecklichen Unfall zu tragen hat. Er war leider Gottes einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Ich denke, dass der Mann in den 4 Jahren – trotz Unschuld – schon genug durchgemacht hat. Wieso ihn dann noch jahrelang mit so einem Quatsch wie ein paar Euro belasten. Der Herr tut mir sehr leid und ich hoffe für ihn, dass diese Sache bald abgeschlossen ist und er es hinter sich lassen kann. Der Familie der Verstorbenen wünsche ich natürlich auch alles Gute für die Zukunft und weiterhin viel Kraft.
Frage: Wird dadurch die Frau wieder lebendig?
In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten
. . . und nicht gegen ihn.
Kann ich auch nicht verstehen.
Ich hoffe eigentlich auch, dass der Busfahrer den Vergleich ablehnt und es ein Urteil gibt.
Dieses dann, wenn es eine Mitschuld beim Busfahrer sieht, auch anfechtet bis zum BGH (Bundesgerichtshof).
Ich finde es rechtlich total unlogisch, dass man in diesem Fall eine Mitschuld sieht.
Ein Gutachter beweist, dass der Fahrer nicht falsch gehandelt hat (nicht zu schnell etc.), ein Strafverfahren zeigt auf, dass der Busfahrer unschuldig ist.
Wieso sollte jetzt ein Zivilverfahren noch eine Mitschuld beweisen.
Völliger Unsinn, wenn das gängige Praxis ist in Deutschland.
Dann kann JEDER immer eine Mitschuld haben, nur weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Das kann doch nicht unser Rechtsverständnis sein!!!
Ja wie dem auch sei.. das Finanzministerium muss erstmal die Zahlung von jemandem einfordern. Das ist so kommunalgestzlich geregelt. Ich hoffe auf eine gute Rechtsvertretung des Busfahrers, dass er eben diese Einforderung ablehnt und dies dem Gericht auch plausibel nahelegen kann. Es ist bedauerlich für die Verstorbene und deren Angehörige. Aber wenn schon einmal ein Gericht samt Gutachtern den Busfahrer entlastet haben, muss da ja was dran sein, dass jeder im Straßenverkehr auch die Regeln beachten sollte und auch leidlich die Konsequenzen trägt für Unachtsamkeit. Selbst Fußgänger kommen mitunter nicht unverschuldet ums Leben im Straßenverkehr. Schuld oder Nichtschuld klärt immer ein Gericht.