Freiwillige Helfer für Volksabstimmung gesucht

27. Juli 2015

Am 6. September findet in Mecklenburg Vorpommern ein Volksentscheid statt. Zur Abstimmung die geänderte Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu werden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 257 Stimmlokale und 24 Briefabstimmungsvorstände eingerichtet. Die Städte und Ämter des Landkreises suchen dringend ehrenamtliche Helfer, die am Abstimmungstag mithelfen.

Wer helfen möchte, sollte sich umgehend an seine Wohnsitzgemeinde an den dort zuständigen Mitarbeiter für Wahlen wenden. Spätestens bis zum 22.08.2015 muss die Bereitschaft angezeigt sein.
Wer kann Abstimmungshelfer sein?
Ein Abstimmungsvorstand besteht meistens aus fünf bis neun Abstimmungsvorstandsmitgliedern. Mithelfen kann jeder der das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Was ist die Aufgabe eines Abstimmungsvorstandes?
Der Abstimmungsvorstand überwacht die Stimmabgabe, sorgt für Ruhe und Ordnung im Abstimmungslokal und achtet darauf, dass die Abstimmung ordnungsgemäß und geheim durchgeführt wird. Nach der Abstimmung, ab 18.00 Uhr, ermittelt der Abstimmungsvorstand durch Auszählung der Stimmen das Ergebnis.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Die Tätigkeit des Abstimmungsvorstandes beginnt kurz vor Öffnung der Abstimmungslokale. um 8 Uhr. Die Tätigkeit endet nach Auszählung der Stimmen. Pausen sind zwischendurch in Absprache mit dem Abstimmungsvorstand möglich, wobei das Abstimmungslokal selbstverständlich geöffnet bleibt. Für ihren Einsatz erhalten alle Mitglieder des Abstimmungsvorstandes ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von mindestens 21 Euro. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach der jeweiligen Festsetzung der Gemeinde.


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