Für eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kindesmissbrauch

1. Juni 2020

Die Jugend- und Familienminister der Länder haben sich auf Initiative von MV-Ministerin Stefanie Drese für einen besseren Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt ausgesprochen. In einem einstimmig beschlossenen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, fordert die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), die gesetzgeberischen Bestrebungen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie zu intensivieren.

Die JFMK schließt sich damit einem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem vergangenen Jahr an. Beide Fachkonferenzen bitten den Bund zu prüfen, den Strafrahmen für Straftaten bei sexuellem Missbrauch von Kindern und im Zusammenhang von kinderpornographischen Schriften weiter anzuheben. Entsprechende Anpassungen müssten im Strafgesetzbuch vorgenommen werden.

„Neben den wichtigen präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen und dem Ausbau der Ermittlungsbefugnisse ist es für einen wirksamen Kinderschutz wichtig, sogenannte Pädokriminelle, die im Internet aktiv sind, konsequenter zu verfolgen“, begründet Ministerin Drese ihre Initiative.

Konkret regt die JFMK an, die Mindeststrafe bei Kindesmissbrauch auf ein Jahr zu erhöhen und damit als Verbrechen einzustufen. „Parallel sollen die Höchststrafen im Bereich kinderpornografischer Schriften von drei auf fünf Jahre bzw. von fünf auf zehn Jahre angehoben werden“, so Drese.

Drese: „Die Angleichung der Mindest- und Höchststrafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein wichtiger zusätzlicher Beitrag für einen besseren Opferschutz.“

Die JFMK fand in diesem Jahr als Videokonferenz statt.


Eine Antwort zu “Für eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kindesmissbrauch”

  1. Regimekritiker sagt:

    Gute Sache. Schade nur, dass bestimmte Gruppierungen, wie z.B. Diener Gottes, ausgenommen sind und sich mit einer Beichte einfach rein waschen können. Tja, vor Gott sind eben doch nicht alle gleich. Schöne Pfingsten