Für Einkauf in Baumärkten in MV ist kein Test nötig

6. April 2021
Dazu haben uns über die Osterfeiertage und auch heute viele Anfragen erreicht: Beim Einkauf in den Baumärkten Mecklenburg-Vorpommerns sind keine Tests nötig. Das geht aus der kurz vor den Feiertagen veränderten Corona-Landesverordnung hervor.
Demnach sind Baumärkte den Verkaufseinrichtungen wie Lebensmittel-Supermärkten, Drogerien, Getränkemärkten, Apotheken, Blumenläden oder Gartenbaucentern gleichgestellt. Damit entfällt auch der Zwang, sich vor dem Einkaufen anzumelden.
Selbstverständlich gelten aber natürlich alle anderen Corona-Maßnahmen wie Abstands- und Maskenpflicht.

8 Antworten zu “Für Einkauf in Baumärkten in MV ist kein Test nötig”

  1. Hermann W. sagt:

    Heute Morgen bei EGN-Teterow. Am Eingang stand eine Dame und nahm einen Abstrich bei den Kunden die den Markt betreten wollten. Ich fand das unmöglich und ging wieder. Auf Ihren Bericht hin rief ich dort an und mir wurde gesagt, dass die Zentrale inzwischen die Maßnahme zurückgenommen hätte, aber weiterhin eine Datenkarte bzw. die LucaApp zum Eintritt verlangt wird. Lt. OBI Waren sind dort nur die normalen Sicherheitsregeln zu beachten. Könnte es sein, dass zumindest bei den Datenblättern, auf diesem Wege EGN günstig an Kundendaten gelangen möchte?

  2. Gabriel sagt:

    Dann unterstellen Sie EGN einen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien.
    Im gleichen Atemzug sollten Sie dann aber auch allen anderen Unternehmen und Behörden und ihrem Arbeitgeber einen Verstoß gegen den Datenschutz unterstellen.
    Denn die haben auch oft genug Zugriff auf persönliche Informationen, die nicht zur Sammlung für Kundendaten bestimmt sind.

    • Hermann W. sagt:

      Gabriel, wer unterstellt wem was? Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Außerdem, wie im Bericht zu lesen, entfällt der Zwang sich vor dem Einkaufen anzumelden. Welchen Sinn dann diese unnötige Maßnahme?

  3. Bille sagt:

    @ Herrmann W.

    Dann sollten Sie die Frage vielleicht anders stellen…..
    Es ist momentan ein Kommunikationsproblem ,
    viele Händler sind verunsichert und wollen nichts falsch machen….vielleicht wollte der Markt in Teterow auch nur auf Nummer sicher gehen ..
    Die Luca App wird in der Rostocker Innenstadt auch genutzt , ich finde nicht ,das dies ein Problem ist.
    Wenn Sie Besitzer eines Smartphones sind, sind sie doch sowieso ,, gläsern“….verfolgen sie keine Nachrichten….Ein Institut hat Daten von Ostern 2020 und 2021 ausgewertet und an Hand unserer aller Handydaten ein Bewegungsprofil erstellt und festgestellt das Ostern 2020 die Bevölkerung vorbildlicher war als Ostern 2021….soviel dazu…..
    Da muss man keinem Markt Datenklau unterstellen….

    • Hermann W. sagt:

      Bille, die Verordnung ist so eindeutig formuliert und rechtzeitig bekannt gewesen, dass man eigentlich nicht verunsichert sein kann. Das sind wohl eher die Kunden, die in dem einen Baumarkt ohne Einlasskontrolle einkaufen können und bei dem anderen eben nicht. Es ging auch nur um die Datenblätter, dass die Luca-App sicher und nur vom Gesundheitsamt einsehbar ist, weiß ich auch. Hat also nichts mit dem Thema zu tun. Noch einmal ich habe niemanden etwas unterstellt. Es besteht aber die Möglichkeit. Was passiert denn jetzt mit den Datenblättern? Werden sie anschließend im Baumarkt vernichtet? Das Gesundheitsamt muss sich nach der Verordnung richten und wird kaum die Daten angefordert haben.

  4. Elimar sagt:

    Für alle gibt es eine Lösung aber keine für alles.
    Wer was zu verbergen hat, kaue bei Hagebau, mit tief ins Gesicht gezogener Mütze (Kameras). Aber keinesfalls mit Kundenkarte. Deren Nutzung lässt eine Datenmaschinerie anlaufen, die mehr kann, als was die Progamme, die mit der Luca-App arbeiten, dürfen.
    Wer unbedingt allen Tests entkommen will, bestelle alles über das Internet. Das geht nur, solange die Postbotin keinen Abstrich fordert, um die vielen Päckchen rüberzureichen.
    Wer keinesfalls Daten hinterlassen will und strengstens darauf achtet, nicht überprüft zu werden, dass er evtl. die Infektion mit sich herumschleppt und weitergibt, hat es etwas schwerer. Welche Probleme hinter dieser HAltung stecken, wollen wir hier lieber nicht erörtern.

    • Hermann W. sagt:

      Elimar, es ist für mich ein Unterschied ob ich meine Daten freiwillig z.B. für eine Kundenkarte gebe, oder ob sie grundlos verlangt werden um einen Einkauf zu tätigen. Dies stellt meiner Meinung nach eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 1 BDSG dar. Ich lasse mich aber gern „von einer kompetenten Person“ belehren.

      • Elimar sagt:

        Hallo Hermann,
        Ist Infektionsschutz kein Grund? Für mich ist er das. Dafür bin ich bereit, Daten herzugeben, in der Hoffnung, dass sie nicht missbraucht werden. Dass beim EGN-Baumarkt was schief gelaufen ist, mag sein. Kann passieren bei dem Kuddelmuddel zur Zeit. Ich habe dafür mehr Verständnis, als für das ständige Datenabfischen in sozialen Netzwerken, das die Mehrheit nur dafür hintenanstellt, weil es dort schön kurzweilig zugeht oder sie sich dort nach Belieben darstellen können. Sicher sehen Sie das genauso, denke ich.