Für Polizei und Justiz: Landesregierung erhöht Schichtzulage

11. Januar 2019

Bedienstete der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten des Landes sind durch Tages- und Nachtschichten bei ihrer Arbeit besonders gefordert. Die Landesregierung hat daher eine Landesverordnung beschlossen, die diesen Anforderungen Rechnung trägt und unter anderem die sogenannte Wechselschichtzulage deutlich erhöht.

Bislang erhielten die Beamtinnen und Beamten für den Wechseldienst eine Zulage von rund 50 Euro, künftig verdreifacht sich die Zulage auf 150 Euro. Bei den Spezialeinheiten (SEK, MEK), die bislang etwa 150 Euro Zulage erhielten, verdoppelt sich der Betrag aufgrund der besonders hohen Gefahr für Gesundheit und Leben auf 300 Euro.

Zudem ist eine Reihe neuer Zulagen eingeführt worden, damit besondere Belastungen gewürdigt und vergütet werden. So erhalten unter anderem Bedienstete in Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, in zivilen Observations- und Ermittlungsgruppen sowie Beschäftigte der Mobilen Aufklärung Extremismus eine Zulage von 150 Euro. Wegen der hohen psychischen Belastung bekommen Beschäftigte des Landes, die mit der Sachbearbeitung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern befasst sind, eine Zulage von 100 Euro. Auch Diensthundeführer erhalten mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres einen Zuschlag von 75 Euro.

Die Erhöhung der Zulagen führt in diesem Jahr zu Mehrausgaben von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro.

Justizministerin Katy Hoffmeister, Innenminister Lorenz Caffier und Finanzminister Mathias Brodkorbbegrüßten die neue Landesverordnung: „Beamte, die Tag und Nacht im Einsatz sind, um für Sicherheit und Ordnung bei uns im Land zu sorgen, haben Wertschätzung verdient. Die Erhöhung der Zulagen ist daher auch eine Würdigung und ein Dank für die verdienstvolle Tätigkeit dieser Beamtinnen und Beamten.“


Kommentare sind geschlossen.