Gartenabfälle landen immer häufiger im Wald

31. Mai 2016

Das scheint für viele Gartenbesitzer schon gang und gäbe zu sein: Ihren Grünschnitt bringen sie nicht zum Wertstoffhof, sondern einfach in den Wald. Doch das ist kein Kavaliersdelikt, wie manch einer vielleicht meinen mag, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darauf weist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hin, nachdem den verantwortlichen Mitarbeitern immer häufiger solche Fälle gemeldet werden.

Den meisten „Schubkarrentätern“ mag ihr Fehlverhalten gar nicht bewusst sein. Und ist ein erster Haufen erst mal abgeladen, sinkt die Hemmschwelle der Nachahmung oftmals recht schnell.

Es ist richtig, dass der Wald naturgemäß eine große Menge an organischem Material zersetzt, das dem Nährstoffkreislauf wieder zugeführt wird. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um Blätter, Nadeln, Äste und Stämme von heimischen Waldbäumen und Pflanzen. Die Verrottung von Gartenabfällen dagegen kann den Nährstoffhaushalt im Wald empfindlich stören.

Zudem verbreiten sich Pflanzen, die im Wald nichts verloren haben. Das bekannteste Beispiel ist das Indische Springkraut, das sich rasch ausbreitet und andere Vegetation im Wald verdrängt. Und es entstehen wilde Komposthaufen, die unschön verrotten. Das Foto beweist, dass Weihnachtsbäume, Gras und Äste nicht so einfach „zur Natur zurückkehren“.

Gartenabfalle

 


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