Gartengründer verurteilt

6. Juni 2014

Der Gründer des „Gartens von Marihn“, Horst Forytta, ist in dieser Woche wegen mehrfachen Bankrotts und Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 61-Jährige, der von Anwalt Peter-Michael Diestel verteidigt wurde, hat die Vorwürfe eingeräumt und muss jetzt 1800 Euro Strafe zahlen.


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