Gartennachbarn aus Frust niedergestochen: Fast vier Jahre Haft

13. Februar 2019

Auch in Kleingärten sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Schließlich ist der Abstand meist nicht groß, und wer will schon seine Erholung einem handfesten Streit opfern. Doch am Amtsgericht Neubrandenburg ging es gerade um so einen handfesten Streit, der einen 64 Jahre alten Neubrandenburger fast das Leben gekostet hat. Der Geschädigte hat nun drei Narben von drei Messerstichen, hat Angst allein in seinen Garten zu gehen – und der Täter kommt hinter Gitter. Das Amtsgericht Neubrandenburg verhängte gestern drei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe für den 39 Jahre alten Angeklagten. Er wurde wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstählen und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Dabei hatte der Messerstecher, der vor 19 Jahren mit Eltern und zwei Geschwistern aus Russland als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen war, schon etliche „Warnschüsse.“ „Ihre Vorstrafen haben Sie nicht nachhaltig beeindruckt“, bewertete Richterin Tanja Krüske seine „Akte“, in der schon 21 Vorstrafen stehen. Allein sechsmal war der eher kleine Mann, der noch immer eher Russisch und schlecht Deutsch spricht, bereits wegen Körperverletzungen verurteilt und stand zuletzt sogar unter Bewährung. In einem Fall schlug er einer Polizistin vier Zähne aus, was ihm eine Haftstrafe einbrachte.

Doch es half alles nichts. „Sie haben eine Integration nie wirklich geschafft“, bewertete ein Gutachter den Verurteilten, der eine Straßenbauer-Lehre abgebrochen hatte. Er frönte seit Jahren dem Alkohol, ist als stark aufbrausend bekannt, schätzt sich selbst aber als „harmlos“ ein. Und obwohl seine Mutter ihn vor Jahren schon aus der Wohnung „an die frische Luft“ gesetzt und er keine feste Bleibe hatte, außer dem Gartenhaus der Eltern, kam er nicht zur Besinnung. Mehrfach stahl er alkoholfreie Getränke oder Schnaps.

Am Tattag Anfang August saß der 39-Jährige wieder einmal allein im Garten und trank Schnaps. Er hatte laute Musik an, was den Gartennachbarn irgendwann störte. Dieser hatte Gäste und beschwerte sich. Das brachte aber nichts. Beide gingen irgendwann schlafen, die Musik ging irgendwann aus. Am nächsten Morgen gegen 11.00 Uhr kam die Mutter des 39-Jährigen, schimpfte diesen aus und vergoss Teile des restlichen Schnapses.

Da packte der Mann plötzlich ein Messer, lief zu dem älteren Gartennachbarn, der sich gerade in sein Auto bückte, und stach zu. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Wunden am Kopf und am Bauch. Zeugen beobachteten das, der Täter floh und sorgte damit für große Unruhe in der Bevölkerung. Erst nach Tagen wurde er gefasst.

Auch im Prozess zeigte sich der Angeklagte wenig beeindruckt. „Ich bin ganz normales Mensch, tue nix Schlechtes“, sagte er bei den letzten Worten.

Das sah das Gericht anders: Gegen den Vorschlag des Verteidigers wurde der Messerstecher in eine Alkohol-Entziehungsanstalt eingewiesen. Und er soll 10 000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen – irgendwann.

Die Therapie ist zwingend nötig, meinte der Gutachter, mit dem der Angeklagte aber auch nicht reden wollte. Ohne eine Therapie könnte es bei einer Entlassung zu einem Rückfall kommen, sagte der Fachmann – zu 100 Prozent. Anders als viele andere Gefangene musste der Verurteilte im Prozess die Fuß- und Handfesseln tragen, drei Wärter waren im Saal.


Eine Antwort zu “Gartennachbarn aus Frust niedergestochen: Fast vier Jahre Haft”

  1. Schulz sagt:

    na, hallo wo leben wir denn?? Mal wieder ein Ausländer diesmal aus Russland !!
    Im eignen Land / Russland wäre dieser Verbrecher von Putin im Straflager gekommen..
    Das die Polizei sich das gefallen lässt, das ist nicht nachvollziehbar.. Gummiknüppel hätte man einsetzen müssen!!