
Allerdings werden die gesamten Sperrmaßnahmen, also das Ausfuhrverbot von Geflügel, Fleisch und Eiern aus dem Sperr- und dem Beobachtungsgebiet, voraussichtlich noch bis etwa 20. Januar andauern. So lange dauern die vorgesehen Grob- und Feinreinigungen der befallenen Ställe einschließlich der vorgeschriebenen Desinfektionen und Ruhefristen. Da darf dann aber auch keine neue H5N8-Infektion in der Region dazwischenkommen.
Wie der „hochpathogene Erreger“, der sich in der Regel über Wildvögel verbreitet, nun in die abgeschlossenen Ställe in Krümmel kam, das ist auch den Experten noch ein Rätsel. Sie warnen allerdings davor, den Vogelzug als abgeschlossen zu betrachten. Erstens können die Wildvögel den Erreger durchaus in der hiesigen Vogelpopulation zurückgelassen haben. Oder wenn es nicht viel kälter wird, kommen die weggezogenen und infizierten Wildvögel auch schneller wieder zurück.
Bei besonders aggressiven Erregern spricht man übrigens von Geflügelpest, bei etwas schwächeren H5N8-Erregern von der Vogelgrippe. Wie ernst die Lage für Geflügelhalter ist, zeigt sich auch in Nordbrandenburg: Dort haben die Kreisverwaltungen Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin nach den Funden infizierter Wildvögel ebenfalls schon Stallpflicht in vielen Teilen angeordnet, unter anderem Wittstock, Rheinsberg, Heiligengrabe sowie einen Teil im Norden von Oberhavel.







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