Geflügelpest – Aufhebung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets um den Ausbruchsbetrieb in Lärz

7. Januar 2021

Der Geflügelpestausbruch in einem Betrieb in Lärz gilt als erloschen. Somit können der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet und die damit verbundenen Einschränkungen in den Ämtern Röbel und Mecklenburgische Kleinseenplatte aufgehoben werden.
Leider ist die aktuelle Lage aber noch nicht so stabil, dass auf alle Einschränkungen den Landkreis betreffend verzichtet werden kann.

Nach wie vor gibt es insbesondere bei den Zugvögeln, aber auch in Betrieben in den Nachbarlandkreisen Nachweise des hochpathogenen Geflügelpestvirus. Darum gilt weiterhin das Aufstallungsgebot in den Risikogebieten und für Geflügelhaltungen mit 1000 und mehr gehaltenen Vögeln.

„Wir fordern alle Geflügelhalter auf weithin Vorsicht walten zu lassen, die Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und die Wildvogelkontakte so gut es geht zu verhindern“, appelliert der Landkreis.

Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht worden. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Informationen zu Tierseuchen abrufbar. Zum Geoportal gelangen die Nutzer u.a. über die Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.


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