Geflügelpest in Wismar offenbar ein Einzelfall

4. September 2018

Bei der in einer privaten Hobbytierhaltung in Wismar aufgetretenen Geflügelpest handelt es sich nach aktuellen Erkenntnissen um einen Einzelfall. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtunggebiet nach Geflügelpest-Verordnung im Umkreis von 3 bzw. 10 Kilometern um den Seuchenbetrieb wurden wegen der isolierten Lage des Hofes, aufgrund der für das Virus ungünstigen sommerlichen Temperaturen und angesichts der Tatsache, dass bei Wildvögeln derzeit kein Geflügelpestgeschehen zu beobachten ist, nicht erforderlich.

Derzeit werden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei 25 weitere Proben, die bei den getöteten Tieren entnommen wurden, untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung dieser Proben sollen Aufschluss darüber geben, wie lange die Infektion der Tiere zurückliegt.

Der Tierbestand wurde nach Bekanntgabe des Befundes durch das Friedrich-Loeffler-Institut – hier waren die Proben aus der Tierhaltung untersucht worden – am Sonnabend tierschutzgerecht getötet. Geflügelhalter sind nach dem Vorfall eindringlich aufgefordert, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in ihren Ställen einzuhalten und den direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zu unterbinden.


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