Geflügelpestausbruch mit Auswirkungen auf unseren Kreis

8. Februar 2021

Von dem Geflügelpestausbruch im Nachbarlandkreis Vorpommern-Rügen sind auch Teile der Mecklenburgischen Seenplatte betroffen. Die Ortschaften Brudersdorf, Klein Methling und Groß Methling des Amtes Dargun, sowie die gesamte Gemeinde Nossendorf des Amtes Demmin Land sind Teil des Beobachtungsgebietes um den Ausbruchsbestand. Für diese Gebiete gilt ab sofort eine Aufstallpflicht für alle Geflügelarten und gehaltenen Vögel. Außerdem sind beim Betreten der Stallungen oder Volieren besondere Vorsichtsmaßnahmen wie die Desinfektion des Schuhwerkes zu beachten.

Leider ist die aktuelle Lage immer noch nicht stabil. Nach wie vor gibt es bei den Wildvögeln, aber auch in Betrieben in Nachbarlandkreisen Nachweise des hochpathogenen Geflügelpestvirus. Darum gilt zusätzlich zu dem oben beschriebenen Beobachtungsgebiet weiterhin das Aufstallungsgebot in den Risikogebieten und im gesamten Landkreis für Geflügelhaltungen mit 1000 und mehr gehaltenen Vögeln.

„Wir fordern alle Geflügelhalter auf weithin Vorsicht walten zu lassen, die Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und die Wildvogelkontakte so gut es geht zu verhindern“, heißt es dazu aus der Kreisverwaltung.

Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht worden. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Informationen zu Tierseuchen abrufbar. Zum Geoportal  gelangen die Nutzer u.a. über die Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.


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