Gemeinde Buchholz hat ein eigenes Hoheitszeichen

8. April 2020

Die Gemeinde Buchholz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat durch das Ministerium für Inneres und Europa ein eigenes Hoheitszeichen genehmigt bekommen. Die Urkunde für das neue Gemeindewappen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes wurde der Gemeinde bereits übersandt.
„Die Annahme eines eigenen Wappens spiegelt das Interesse in der Gemeinde wider, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren. Es zeigt den ausgeprägten Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten in eigenen Symbolen sichtbar werden zu lassen. Die Besucher der Gemeinde können nun auch mit dem neuen Wappen begrüßt werden“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Die in der Wappendarstellung verwendeten Symbole weisen auf die Geschichte der Gemeinde Buchholz hin. Buchholz wurde erstmalig 1273 erwähnt. Das zweimal im Wappen dargestellte Buchenblatt steht redend für den Ortsnamen Buchholz.

Sowohl die Pflugschar als auch der Stier spiegeln ebenfalls Teile der Geschichte der Gemeinde wider. So verkörpert die abgebildete Pflugschar die ersten Siedler des Dorfes, welche lange Zeit Landwirte waren. Der rot gezungte und golden gekrönte schwarze Stierkopf zeigt, dass Buchholz zur Zeit seiner Ersterwähnung Teil der Herrschaft Werle war.

Das Wappen der Gemeinde Buchholz wird in der Wappengenehmigung wie folgt beschrieben: Geviert von Grün zu Gold; in 1 ein goldenes Buchenblatt, in 2 eine schwarze nach rechts gewendete Pflugschar, in 3 ein rot gezungter und golden gekrönter schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, in 4 ein goldenes Buchenblatt.

 


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