Gericht verbietet Abenteuerfahrten mit Segways durch Wälder

13. März 2019

Geführte Ausflüge mit einem Segway oder einem anderen elektro-getriebenen Fahrzeug in Wäldern sind nicht gestattet – es sei denn, es gibt eine besondere Ausnahmeregelung mit dem Eigentümer. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes im benachbarten Berlin-Brandenburg hervor, die auch auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern zutreffen dürfte. Solche Segway-Touren waren bisher in der Müritz-Region unter anderem in und um das ehemalige Land Fleesensee in Göhren-Lebbin und Untergöhren oft zu beobachten.

Die Richter in Berlin-Brandenburg haben einem Veranstalter von sogenannten Offroad-Touren mit solchen E-Fahrzeugen die Fahrten in der weitläufigen Schorfheide verboten. Dabei sollten neben Straßen auch Waldwege genutzt werden. Das hatte das zuständige Forstamt aber untersagt. Nun wollte der Veranstalter dieses Verbot per Gericht kippen, was aber auch per Eilverordnung nicht klappte.

Diese Segways erreichten eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Nach Auffassung der Richter sei es aber „allgemein anerkannt, dass Segways Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind.“ Das  Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist aber – bis auf bestimmte Ausnahmen – laut Waldgesetz komplett verboten, auch im Nordosten.

So dürften diese E-Fahrzeuge nicht im Wald unterwegs sei, auch wenn Radfahrer dies dürften. Selbst die Absicht des Gesetzgebers, Elektrokleinstfahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, würde daran nichts ändern. Solch eine Zulassung würde trotzdem – wegen der Waldgesetze – nicht zwingend dazu führen, dass das Befahren von Waldwegen mit Segways damit gestattet würde, hieß es.

(Paragraph 4 Landeswaldgesetz MV: Das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege nur dem Waldbesitzer, seinen Beauftragten und den hierzu gesetzlich Befugten sowie den Jagdausübungsberechtigten und ihren Beauftragten gestattet. Die Forstbehörde kann Dritten auf Antrag das Befahren von Straßen und Wegen genehmigen. Dabei sind die schutzwürdigen Interessen des Waldbesitzers zu wahren.).


6 Antworten zu “Gericht verbietet Abenteuerfahrten mit Segways durch Wälder”

  1. Gerhard Nützmann sagt:

    So sehr wie ich auch technischen Vorschritt begrüße und ein kleiner Technik – Freak bin…. Wir leben in einem der schönsten Naturregionen Deutschlands…Dieser sollten wir oberste Priorität gewähren. Die Natur achten und der Natur Freiraum lassen. Ich mag es mir nicht ausmalen, wenn es erlaubt werden sollte, dass Jeder und überall mit Segways, ElektroScooter und Co., durch unsere Region düsen.. Wer diese Natur wahr nehmen und genießen möchte, sollte es zu Fuss oder mit dem Rad machen. So entgehen einen auch nich kleinen schönen Dinge nicht … Nur so können wir diese „Schönheit“ erhalten und bewahren. ;-)

    • Jo sagt:

      Wieder einmal ein Schwachsinnsurteil. ZuFuss oder mit der Fahrrad entstehen schwerwiegende Flurschäden und das heimische Wild und Vögel werden erschreckt!

      Da man sich auf dem Segway nicht bewegt und das Fahrzeug fast lautlos ist, kann man herrlich Tiere beobachten. Durch die breite Bereifung und keinerlei Bremsspuren, weil das Segway elektronisch abgebremst wird, entstehen keine Flurschäden.

      Auf Waldwegen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei allerhöchstens 5-12 km/h.

      Also wieder eine Entscheidung gegen die Natur von Leuten die von nichts eine Ahnung haben.

  2. hd sagt:

    Ein Mountainbike verursacht definitiv größere Umweltschäden als ein Segway. Letzteres bleibt brav auf dem Feld- und Waldweg, weil es gar nicht anders vorwärts kommt.
    Mit einem Drahtesel wird gerne mal eine Abkürzung oder „Mutprobe“ mitgenommen.
    Aber nach den Gesetzesbuchstaben haben die Richter leider Recht (wenn auch keine Ahnung).

  3. Franz Frantzen sagt:

    Frage an Jo & hd: Wann seid Ihr im Wald zum letzten mal Segway und oder Fahrrad gefahren? Mich interessiert, woher Ihr die Erfahrung habt, von der Ihr hier berichtet. Ich meine, dass ein Segway leise ist und Drahteselfahrer Flurschäden anrichten und gern mal Mutproben unternehmen.

    Ich bin neugierig, was Ihr zu berichten habt!

  4. SimonSimson sagt:

    Ich finde, dass der Gesetzgeber nicht nur die Aufgabe hat, alles ganz genau so zu regeln, dass es zu möglichst wenigen Reibungspunkten mit Betroffenen führt, sondern auch, dass die Gesetzeslage möglichst eindeutig ist.

    Was würde sonst passieren? Vielleicht würde der Gesetzgeber in das Waldgesetz etliche wenn und aber schreiben und Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bei Nichtzutreffen anderer Bedingungen unter Beachtung dieser und jeder Nebenaspekte… Das versteht nicht jeder und macht bald, was er will. Auch die Polizisten wären damit schwer gefordert: Gerichte würden nach Musterklagen durch den ADAC oder ADFC die skurrilsten Fortbewegungsmittel erlauben oder verbieten oder in eine höhere Instanz verweisen. Das würde lustig: Jedes 2-, 3-, 4 oder 5-Radfahrzeug für sich, unterteilt nach Reifenbreite, Bremsweg, Energieverbrauch, Bodenfreiheit, Wintertauglichkeit und …
    … der einzuhaltenden Restreichweite bis zur nächsten Steckdose, damit dieser Industriemüll mit den giftigen Batterien möglichst selten im Wald verwest.
    Keine Kraftfahrzeuge egal, ob mit oder ohne Auspuff. Basta. Dass wir das rein durch Muskelkraft bewegte Fahrrad nehmen dürfen, sei genug. Denn im Wald mit Motor zu fahren, ist praktisch für niemanden ernsthaft notwendig. Wenn doch mal, gibt es Anträge und Ausnahmen.

  5. hd sagt:

    Hallo Herr Franz Frantzen,

    hier der gewünschte Bericht:

    Fahrrad : Herbst 2018
    Segway im Wald: noch nie, weil ich mich schlichtweg nicht traue wegen unbefestigten Wegen

    „Ich meine, dass ein Segway leise ist und Drahteselfahrer Flurschäden anrichten und gern mal Mutproben unternehmen.“

    Da sind wir uns beide doch einig.

    Bin neugierig was Sie zu berichten haben.

    Gruß