Gericht will am 12. Oktober Urteil in Sachen Olijnyk gegen Müritz-Awo verkünden

20. September 2017

Der 12. Oktober wird ein wichtiger Termin für den Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfuhr, hat das Landgericht Neubrandenburg diesen Tag als Verkündungstermin für die laufende Verhandlung von Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk festgelegt, der gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber klagt. Wer zu diesem Termin erscheint, ist allerdings nicht klar: Bei solchen „Verkündungen“ muss niemand von den beteiligten Parteien anwesend sein, lautet die Gerichtserfahrung. Deshalb vielleicht auch die ungewöhnliche Zeit: 12.55 Uhr. Mit Medien rechnet das Gericht allerdings.

Ob dieses Urteil von Richterin Gebriele Memmel allerdings schon das letzte Wort in Sachen Olijnyk/Müritz-Awo ist, darf beim bisherigen Prozessverlauf durchaus bezweifelt werden. Der Anwalt des damals gut dotierten Ex-Awo-Geschäftsführers hatte seine Sicht der Dinge ja schon unmissverständlich deutlich gemacht. Wenn die Kammer für Handelssachen es ablehne, Simone Ehlert und ehemalige Vorstandsmitglieder und auch den damaligen Vorsitzenden Götz-Peter Lohmann – der von allem gewusst hatte und Olijnyk gedeckt haben soll – als Zeugen zu laden, dann müsse man das eben in der nächsten Instanz versuchen.

Diestel hatte zuletzt mit seinen Außerungen, Olijnyk habe bei dem Verband mit rund 700 Beschäftigten noch deutlich zu wenig verdient, viel Kritik geerntet. Nach Angaben des Awo-Landesverbandes waren es 150 000 Euro im Jahr plus etwa 30 000 Euro Tantiemen sowie Rückstellungen für Pensionszahlungen. Das Gericht entscheidet nun, ob die Kündigung 2016 rechtens war. Davon hängt auch ab, wer gegen wen noch Rückzahlungen geltend machen kann.

Die Müritz-Awo dürfte angesichts des nächsten, laufenden Verfahrens ein Interesse daran haben, ein für sie günstiges Urteil zu erreichen. Daraus kann  man schlussfolgern, dass auch sie eine Klage in nächster Instanz erwägt, sollte die Kündigung als unrechtmäßig eingeschätzt und der Verband deshalb zu Nachzahlungen an den 68-Jährigen verpflichtet werden.


Eine Antwort zu “Gericht will am 12. Oktober Urteil in Sachen Olijnyk gegen Müritz-Awo verkünden”

  1. HaPe sagt:

    Wir dürfen gespannt sein.