Gerichte und Staatsanwaltschaften in MV fahren ihren Betrieb schrittweise wieder hoch

30. April 2020

Ab dem 4. Mai werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern Schritt für Schritt auf Normalbetrieb hochgefahren. Dabei werden natürlich die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten eingehalten, um eine Ansteckung zu vermeiden. „Hygienepläne werden erarbeitet. Publikum und Verfahrensbeteiligte soll das Tragen von Gesichtsmasken dringend empfohlen werden. In einigen Gebäuden sind bereits Wege markiert, damit der Publikumsfluss gesteuert und das Infektionsrisiko gemindert werden kann. Für besonders sensible Bereiche, zum Beispiel für Betreuungsrichter, haben wir Atemmasken zur Verfügung gestellt“, so MV-Justizministerin Katy Hoffmeister.

„Nach wie vor gilt eine bundesrechtliche Regelung, wonach Strafverfahren, die aufgrund der Corona-Epidemie für noch längere Zeit ausgesetzt werden müssen, nach bis zu drei Monaten und zwei Wochen fortgeführt werden können. Damit ist Richtern, die in ihrer richterlichen Unabhängigkeit über die Terminierung von Verhandlungen entscheiden, eine wichtige Möglichkeit für ihre Entscheidungen gegeben worden“, sagt die Justizministerin.


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