Geschwisterkinder sollen ab 2019 elternbeitragsfrei werden

27. Juni 2018

Ab dem 1. Januar 2019 sind Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Eltern zahlen dann nach Plänen der Landesregierung nur noch für maximal ein Kind einen Beitrag in Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege. Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) im Landtag vor.

Die Ministerin bezeichnete die sogenannte Geschwisterkindregelung als wichtigen Schritt für die komplett elternbeitragsfreie KiTa in Mecklenburg-Vorpommern, die zum 1.1.2020 eingeführt werden soll.

„Wir sorgen dafür, dass Familien mit kleineren Kindern künftig finanziell größere Spielräume haben. Es gibt kaum eine Gruppe, der ich diese Entlastung so von Herzen gönne, wie unseren jungen Eltern hier im Land“, betonte Drese.

Die finanzielle Belastung bezogen auf den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen der Eltern ist in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich hoch, sagte die Ministerin mit Verweis auf die Studie „ElternZoom“. Bis zu einem Viertel ihres Einkommens müssen demnach Eltern in MV für KiTa-Beiträge und Zusatzgebühren aufbringen. Hauptgrund dafür sind die im Bundesvergleich niedrigeren Löhne und Gehälter.

Drese: „Unser Stufenplan zur Elternbeitragsfreiheit ist genau deshalb richtig. Von der Geschwisterkindentlastung 2019 und der kompletten Beitragsfreiheit ab 2020 für die Kindertagesförderung profitieren Eltern mit geringem Einkommen überproportional. Das ist sozialpolitisch gewollt und für die frühkindliche Bildung sowie die Chancengerechtigkeit von Anfang an sinnvoll.“

Die Ministerin wies zudem darauf hin, dass im Gesetzentwurf der Grundsatz „einmal beitragsfrei – immer beitragsfrei“ festgeschrieben wird. Diese Regelung bedeutet, dass im Falle eines Ausscheidens des ältesten Kindes aus der Kindertagesförderung im Sommer 2019 das nachrückende Kind nicht wieder beitragspflichtig wird.

Weiter gilt: Auch Halbgeschwister werden selbstverständlich erfasst. Und haben Eltern keinen gemeinsamen Wohnsitz ist der melderechtliche Hauptwohnsitz des Kindes entscheidend.

Drese: „Und noch etwas haben wir noch gleich mit auf den Weg bringen können. Die Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins als wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung ist in dem Gesetzentwurf durch ausdrückliche Aufnahme der regelmäßigen Zahnpflege bei den Zielen und Inhalten der individuellen Förderung konkretisiert worden.

„Einige Kinder lernen zu Hause leider nicht, regelmäßig Zähne zu putzen. Wir können das mangelnde Verantwortungsbewusstsein einiger Eltern beklagen und nichts tun. Oder wir können zumindest in der Kita etwas dafür tun, die Kinder aufzuklären. Das ist für mich ein wichtiger Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit“, sagte Drese heute im Landtag.


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