Geschwisterkindregelung geht Ende Juni in den Landtag

13. Juni 2018

Mecklenburg-Vorpommern befindet sich auf dem Weg zur beitragsfreien Kita. Bis zum 1. Januar 2020 sollen die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und entsprechende Tagespflegeangebote komplett abgeschafft werden.
In ihrer gestrigen Sitzung befasste sich die Landesregierung mit dem zum 1. Januar 2019 vorgesehenen Zwischenschritt. Ab diesem Tag soll die sogenannte Geschwisterkindregelung in Kraft treten. Eltern zahlen dann nur noch für maximal ein Kind einen Kita-Beitrag. Ab dem zweiten Kita-Kind ist der Besuch der Kita oder bei einer Tagespflegeperson schon dann kostenfrei.

„Wir entlasten die Familien, die heute besonders hohe Elternbeiträge zahlen, weil sie zwei oder mehr Kinder in der Kita haben. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserem Land. Wir werden die dazu notwendige Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Ende Juni in den Landtag einbringen“, kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung an.

Sozialministerin Stefanie Drese hob hervor, dass mit der Geschwisterkindregelung Familien mit mehreren Kindern von Kosten in Höhe von rund 30 Millionen Euro befreit werden. Die Landesregierung verständigte sich in ihrer heutigen Sitzung zudem auf ein wichtiges Detail. „Wir haben den Grundsatz einmal beitragsfrei, immer beitragsfrei beschlossen“, erklärte Drese. Diese Regelung bedeutet, dass im Falle eines Ausscheidens des ältesten Kindes aus der Kindertagesförderung im Sommer 2019 das nachrückende Kind nicht wieder beitragspflichtig wird.


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