Getöteter Joel: Angeklagter legt Geständnis ab

24. April 2024

Nachdem der inzwischen 15 Jahre alte Angeklagte im Fall des getöteten Sechsjährigen aus Pragsdorf Anfang April bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat (WsM berichtete), gestand er am gestrigen zwölften Prozesstag die gesamte Tat und nahm damit seine Aussage, dass jemand anderes an der Tötung beteiligt war, zurück. Gestern sind in dem nicht öffentlichen Prozess zudem die Plädoyers gehalten worden.

Der 15-Jährige gab gestern nach Auskunft von Prozessbeteiligten zu, den sechs Jahre alten Joel im September vergangenen Jahres geschlagen und erstochen haben. Laut Anklage schlug der damals 14-Jährige dem kleinen Jungen mehrfach ins Gesicht und soll dann mit einem Messer, das eine 15 Zentimeter lange Klinge hatte, sieben Mal auf ihn eingestochen haben. Joel wurde damals von seinen Eltern als vermisst gemeldet, Feuerwehrleute fanden ihn in einem Gebüsch an einen Dorfplatz, doch für den Sechsjährigen kam jede Hilfe zu spät.

Die Staatsanwaltschaft forderte gestern eine Jugendstrafe von acht Jahren, die Anwältin der Nebenklage will wegen Mordes eine Strafe von zehn Jahren und die Prüfung einer dauerhaften Verwahrung. Die Verteidigung plädiert auf sieben Jahre wegen Totschlags.

Wie der NDR berichtet,  sei die Tat im September vergangenen Jahres aus einer Art Spiel heraus entstanden. Gemeinsam mit dem Sechsjährigen habe der Angeklagte unter anderem Luftanhalten gespielt, wodurch sein Spielkamerad ohnmächtig geworden sei. Dann sei der Junge wieder zu sich gekommen, habe ihn beschimpft, woraufhin der Angeklagte die Kontrolle verloren und den Jungen mehrfach gewürgt und auf ihn eingestochen habe.

Zwischenzeitlich war der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Richterin keinen Haftgrund sah, das Oberlandesgericht Rostock „kassierte“ diese Entscheidung aber.

Die Urteilsverkündung ist für den 2. Mai geplant.

Foto: Felix Gadewolz


2 Antworten zu “Getöteter Joel: Angeklagter legt Geständnis ab”

  1. Kewitsch sagt:

    Wenn ich diese Strafen höre wird mir schlecht. Wenn man auch mit 15 noch nicht so reif ist wie ein Erwachsener kann man doch wohl erwarten das trotzdem ein 15 Jähriger so weit denken kann das, dass töten eines Menschen eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt ist. Solch ein Strafmaß ermutigt doch gleich ambitionierte Jugendliche zur Nachahmung.
    Da sollte unser Rechtssystem wirklich überarbeitet werden.

  2. AA sagt:

    Es ist einfach nur furchtbar. Wie kann man als 14-jähriger mehrfach auf so einen kleinen Jungen einschlagen und einstechen…

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