Gottesdienste ab 4. Mai unter strengen Corona-Auflagen möglich

28. April 2020

Aktuell: MV-Justizministerin Kathy Hoffmeister:

  • Ab 4. Mai wieder Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte – unter bestimmten Voraussetzungen. Abstandsregelung zwischen den Gläubigen(1,5 Meter), pro 10 qm ein Gläubiger
  • Dringend empfohlen, Masken zu tragen, aber keine Pflicht
  • Um Infektionskette nachvollziehen zu können Listen mit den Besuchern, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, die vier Wochen aufbewahrt werden,
  • Der Islamische Bund hat sich entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten

3 Antworten zu “Gottesdienste ab 4. Mai unter strengen Corona-Auflagen möglich”

  1. Karsten Stoy sagt:

    Was für ein Durcheinander. Erst 1,5m Abstand. Dann doch lieber 10qm… ?
    Christen gehören wohl zu den hoch ansteckenden Mitmenschen!?
    In öffentlichen Gebäuden wird Masken tragen zur Pflicht, in der Kirche aber ist es freiwillig!?
    Christen sind wohl doch nicht so ansteckend!?
    Wer sieht bei diesen willkürlichen Regeln noch durch?

    Manchmal hilft wirklich das alte Sprichwort: „erst denken, dann reden“

  2. Stefan sagt:

    Stimmt nicht ganz…

    Erst denken, dann schreiben.

    Die Aussage, dass sich eine Person je 10qm Fläche aufhalten darf bezieht sich lediglich auf die maximale Teilnehmerzahl des religiösen Beisammenseins. Die 1,5m Abstand sind als Mindestabstand davon unberührt. Ich habe nicht vielen Gottesdiensten beigewohnt, aber ich bin mir ziemlich sicher nie jemanden auf dem Altar sitzen gesehen zu haben. Das Auflösen der Sitzreihen wird hier sicher zur Bandmaßaufgabe. Auch das gemeinsame Singen und Beten könnte mit Mundschutz nicht nur ungewohnte Klänge verursachen, sondern auch bei so manch einem nicht marathonerprobten Lungenflügel zu Problemen führen.
    Übrigens habe ich in dem Artikel nicht einmal das Wort „Christ“ gelesen. Es ist ganz allgemein von religiösen Zusammenkünften die Rede.
    Also bitte nicht gleich den Teufel an die Wand malen ;)

  3. Klaus M sagt:

    1,5 Meter Abstand UND 10 Quadratmeter pro Person.
    Ist doch auch nicht so kompliziert.
    Wenn eine Kirche also 20 Meter lang ist und 10 Meter breit, dann dürfen sich maximal !!!
    20 Kirchgänger zum Gottesdienst treffen. (oder 19 plus den Pfarrer).
    Man will damit eine zu große Ansammlung von Menschen vermeiden und der Abstand ist ja sowieso normalerweise immer einzuhalten, außer es geht nicht anders. Hier geht es aber anders und zwar durch Sitzplätze freihalten und hintereinander in die Kirche reingehen/rausgehen.
    Es gibt keine Pflicht zur Maske in öffentlichen Gebäuden. Einfach noch mal die Bestimmungen lesen.