Grabowhöfe: Notfall-Drehleiter und „Stiefelgeld“

17. November 2019

In der Gemeinde Grabowhöfe gibt es jetzt eine Drehleiter. Allerdings nicht bei der Feuerwehr. Die neuen Eigentümer des Reiterhofes „Alter Landsitz“ Sommertorf, die das Ensemble vor über einem Jahr aus dem Dornröschenschlaf geweckt haben und es seither wieder aufpolieren, haben sich das Fahrzeug zugelegt. Für Arbeiten auf dem Reiterhof. Aber nicht nur. Im Notfall darf auch die Feuerwehr auf die Drehleiter zugreifen.
Und noch eine freudige Nachricht gibt es für die freiwilligen Kameraden der Grabowhöfer Wehr: In der kommenden Woche wollen die Gemeindevertreter ein „Stiefelgeld“ für sie beschließen.

„An die Nutzung der Leiter von der Feuerwehr sind natürlich viele rechtliche Vorschriften gebunden. Das klären wir gerade alles ab. Normalerweise kommt bei einem Brand in unserem Gebiet ja die Warener Wehr mit ihrer Drehleiter zum Einsatz. Aber es kann ja sein, dass die Warener Drehleiter im Einsatz ist und bei uns zeitgleich eine benötigt wird. Immerhin haben wir auch viergeschossige Wohnblöcke. In solchen Fällen, also wenn Gefahr in Verzug ist, können wir dann auf die Drehleiter zurückgreifen. Eine entsprechende Kooperation wird zwischen den Eigentümern des Reiterhofes und der Gemeinde geschlossen“, erklärte Grabowhöfes Bürgermeister Enrico Malow (CDU).

Gestern haben sich bereits einige Wehrmitglieder mit dem Fahrzeug vertraut gemacht, heute wollen die nächsten ein wenig üben.

Schon vor einiger Zeit auf den Weg gebracht hat Enrico Malow das so genannte „Stiefelgeld“, eine kleine Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuerwehrleute. In der kommenden Woche soll dieses „Stiefelgeld“nun beschlossen werden. Und zwar 10 Euro pro Einsatz.

Da sich die Gemeindevertreter bereits im Vorfeld sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, gilt der Beschluss als sicher.

 

 


Eine Antwort zu “Grabowhöfe: Notfall-Drehleiter und „Stiefelgeld“”

  1. R.K. sagt:

    So verkommt nun auch das Ehrenamt zum Geschäft.
    Ich war 50 Jahre Ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätig und wir haben Dinge erlebt die im wahrsten Sinne
    des Wortes Brenzlig waren,es wäre uns nie in den Sinn gekommen dafür Geld zu verlangen.
    Ende der achtziger Jahre war einmal die Rede davon,am ende seiner Jahrelangen Ehrenamtlichen Tätigkeit und das
    muss für alle Ehrenamtlichen Tätigkeiten gelten,bei der Rente mit zwei, drei Renten punkten bedacht zu werden.
    Das wäre meiner Meinung nach eine Wertschätzung des Ehren Amtes.