Großes Interesse an Prozess

16. November 2016

Vor dem Warener Amtsgericht läuft derzeit der Prozess gegen den 28 Jahre alten Warener B., der im April unter Alkohol- und Drogeneinfluss an der Warener Kuhtränke einen 67 Jahre alten Fußgänger angefahren und so fahrlässig getötet haben soll.

prozess2-kopieDer Prozess stößt auf großes Interesse – nicht nur bei den Medien, in den Zuschauerreihen ist kein Platz mehr frei.

Der Staatsanwalt wirft dem jungen Mann vor, fahrlässig den Tod eines anderen Menschen herbeigeführt zu haben. Außerdem ist er angeklagt, weil er ein Auto unter Drogen- und Alkoholeinfluss fuhr und nicht im Besitz eines Führerscheins war.

Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Sönke Brandt verteidigt wird, kündigte zu Beginn an, umfassend aussagen zu wollen.

Geladen sind neben sechs Zeugen auch zwei Sachverständige.

Einen umfassenden Bericht vom Prozess gibt es heute natürlich hier bei uns.

 


6 Antworten zu “Großes Interesse an Prozess”

  1. jens 66 sagt:

    Die Strafe für den Angeklagten ist in meinen Augen, ein deutliches Zeichen dafür, wie wenig ein Menschenleben in unserem Land heute noch Wert ist.
    2 Jahre und 6 Monate, nach einem Jahr und ein bisschen ist er wahrscheinlich wieder draußen …. „wegen guter Führung“.
    Solche Strafen sind immer wieder der Grund dafür, dass täglich Menschen betrunken und unter Drogen Auto fahren….getreu dem Motto…was solls, mir kann ja nichts passieren und bestraft wird man auch nicht.
    Ein Richter, der jemanden, der einen Menschen getötet hat, zu so einer lächerlichen Strafe verurteit, macht sich in meinen Augen schuldig, zur Anstiftung ähnlicher Straftaten.
    Mein Mitgefühl gehört den Angehörigen, die nach so einem großen Verlust, noch den Schlag ins Gesicht, durch unsere Justiz, verkraften müssen.

  2. Hank14 sagt:

    Die Anklage wurde offensichtlich auch nicht verstanden .. er hat niemanden direkt getötet.. es war ein Unfall mit Todesfolge warum wird hier mehr draus gemacht als es ist???Trotzdem den Angehörigen mein Beileid.

    • Vielleicht sollten Sie erst einmal richtig lesen und dann kommentieren. Dort steht etwas von fahrlässiger Tötung. Anwalt Brandt ist sicher gerne beriet, zu erklären, was das bedeutet.

    • jens 66 sagt:

      Klar, wenn man jemanden nicht direkt tötet, ist das alles halb so schlimm, oder?
      So eine dämliche Wortklauberei, ist in so einem tragischen Fall völlig unangebracht.

  3. xxx sagt:

    @ jens 66

    Auch mir tun die Angehörigen leid und verstehe auch, wenn viele mit dem Urteil unzufrieden sind.
    Auf die Justiz zu schimpfen ist da jedoch wenig hilfreich und ebenfalls ungerecht, denn nicht die Justiz macht die Gesetze.
    Für fahrlässige Tötung ist nur eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Zudem hat das Gericht bei der Strafzumessung die Umstände gegeneinander abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Er war geständig und hat sich gleich nach dem Unfall in eine psychiatrische Behandlung begeben. Dies spricht für ihn und musste berücksichtigt werden. Davon kann man halten was man möchte, aber die Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden.

    Damit zukünftig so ein Verhalten höher bestraft wird, ist der Gesetzgeber gefragt.

    • jens 66 sagt:

      Ich gehe davon aus, daß Sie den Irrgarten kennen, der zur Änderung eines Deutschen Gesetzes führt.
      So alt werden wir beide nicht, daß wir das noch erleben.
      Mich macht es einfach nur traurig…ja und wütend, daß Straftaten, wie ..Tötung, durch Drogen und Alkohol am Steuer, Fahren ohne Führerschein… besoffen und, oder zugekifft, sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Kindern, und und und… Straftaten, wo Menschen getötet, verletzt, gedemütigt oder missbraucht werden, in unserem Land noch immer als Kavaliersdelikte eingestuft und dementsprechend bestraft werden.