Grüne ziehen gegen Landkreis vor Gericht

21. Februar 2016

Wie weit darf die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn gegensätzliche Kundgebungen aufeinander treffen? Der Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beim Verwaltungsgericht Greifswald Klage gegen den Landkreis eingereicht.

 

Auslöser ist laut Jutta Wegner als Kreisvorsitzende der Partei, dass bei Kundgebungen gegen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten die Rechte der Gegendemonstranten regelmäßig erheblich eingeschränkt wurden.

Das Versammlungsrecht schließt Mahnwachen und Gegenkundgebungen in Hör- und Sichtweite von anderen Kundgebungen nicht aus, solange beide Veranstaltungen ungestört stattfinden können. „Allerdings geht der Landkreis hier viel zu restriktiv vor. Wir wurden immer wieder von der Versammlungsbehörde in abgelegene Plätze und Seitenstraßen geschoben, wo unser Protest nicht ausreichend wahrnehmbar ist. Dies ist unserer Auffassung nach unzulässig, zumal unsere Kundgebungen stets friedlich abgelaufen sind“, spricht sich die Kreisvorsitzende gegen die Verfahrensweise der Behörde aus und sie betont: „Das ist ein Ungleichgewicht, das der demokratischen Versammlungsfreiheit widerspricht. Wenn Rechtsextreme durch Innenstädte ziehen, dann soll die Mehrheit der friedlichen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger auch sichtbar ein Zeichen dagegen setzen können. Das ist elementarer Teil einer wehrhaften Demokratie.“

Der Klage vorausgegangen waren mehrere Mahnwachen der Partei, bei der am 23. November die angemeldete Mahnwache von einem angemeldeten Platz im Vogelviertel durch die Versammlungsbehörde auf den dunklen Parkplatz am Reitbahnsee verlegt wurde.

Auch der Versuch eines klärenden Gesprächs der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKEN mit der Versammlungsbehörde des Landkreises war erfolglos geblieben, deshalb sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun keinen anderen Weg, um Rechtssicherheit herzustellen.


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