Grund- und Leistungskursmodell zum Abitur nimmt Form an

6. Dezember 2018

Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich auf den Wechsel zu Grund- und Leistungskursen in der gymnasialen Oberstufe vor. Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 in die Qualifikationsphase eintreten, sollen nach dem neuen Modell lernen. Der Entwurf für die neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Das Bildungsministerium hat ihn auch allen Gymnasien und Gesamtschulen sowie den Fach- und Abendgymnasien zugestellt, damit sich Lehrer einen Überblick über die geplanten Regelungen verschaffen können. Der Entwurf ist in den vergangenen Monaten in einer Lenkungsgruppe erarbeitet worden, in der Lehrerverbände, Landeselternrat und Landesschülerrat vertreten sind.

„Wir wollen unsere Schüler in der gymnasialen Oberstufe differenzierter fördern. Dieses Ziel wird mit den Grund- und Leistungskursen erreicht“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Wir folgen damit auch einem Wunsch unserer Lehrerinnen und Lehrer, die sich in einer repräsentativen Umfrage dafür ausgesprochen hatten. Mit dem Grund- und Leistungskursmodell setzen wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Vereinheitlichung des Abiturs in Deutschland um. Außerdem entlasten wir mit der neuen Organisation des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe unsere Schüler. Das Niveau schrauben wir aber nicht herunter“, betonte Hesse.

Die beiden künftig wählbaren Leistungskurse sollen mit jeweils fünf Stunden im Stundenplan stehen, daneben soll es zwei- und dreistündige Grundkurse geben. Mit Ausnahme des Unterrichtsfaches Darstellendes Spiel, für das derzeit keine Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau vorliegen, können unter bestimmten Voraussetzungen alle Unterrichtsfächer als Leistungskurse angeboten werden. Das setzt aber voraus, dass zunächst ein Mindestangebot an Leistungskursen abgesichert wird. Das heißt, dass die Unterrichtsfächer Mathematik, Deutsch, Englisch und eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) sowie das Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung auf erhöhtem Anforderungsniveau anzubieten sind.

„Unser Zeitplan ist ambitioniert, aber wir liegen im Plan. Die neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung soll voraussichtlich Ende Februar 2019 endgültig vorliegen und im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Am 1. August 2019 sollen die neuen Regelungen dann in Kraft treten“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Wie immer, wenn etwas neu ist, gibt es viele Fragen. Die Schulämter werden deswegen die Schulleitungen über das neue Modell informieren, damit Schulleiter die neuen Regelungen in der Schule kommunizieren und Lehrerinnen und Lehrer die Fragen von Schülern beantworten könnten“, erklärte Hesse.

Die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe ist notwendig, um die Anerkennung des Abiturs durch die Kultusministerkonferenz in Zukunft sicherzustellen. Im Jahr 2021 soll es in Mecklenburg-Vorpommern erstmals Abiturprüfungen nach dem neuen Modell geben.


Kommentare sind geschlossen.