
Das Gericht kam am Montag aber nicht weiter, als die Anklage zu verlesen. Der 22 Jahre alte Anzeigenerstatter war zum zweiten Mal nicht zur geplanten Verhandlung erschienen.
Sein Anwalt Hans-Volker Fischer legte ein erst kurz zuvor eingegangenes Attest vor, wonach der nach eigenen Angaben Geschädigte und Hauptzeuge nicht verhandlungs- und vernehmungsfähig sei. Das hätten Psychiater bestätigt.
Die beiden Angeklagten verfolgten die Anklageverlesung weitgehend teilnahmslos. Der Ältere der Beiden soll den Geschädigten festgehalten haben, der vorher gezwungen worden sei, seine Kleidung hinunterzuziehen. Der Jüngere und größere der Angeklagten habe den 22-Jährigen dann zum Analverkehr gezwungen. Die Verteidiger bezweifeln das und haben Wärter als Zeugen benannt, die damals hätten bemerken müssen, dass jemand dem 22-Jährigen auf das WC gefolgt wäre.
Es gibt weitere Ungereimtheiten. Ein Gerichtsmediziner, der das Opfer untersucht, wird erst einen Monat später gerufen. Und das Gericht kann sich bei seinen Verhandlungen nicht auf eine richterliche Vernehmung der vermeintlichen Opfers stützen, da es keine gab. So blieb der Richterin nichts anderes übrig, als eine psychiatrische Begutachtung des Geschädigten anzuordnen und den Prozess auszusetzen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit der Mann überhaupt vernehmungsfähig und auch glaubhaft ist.
Wann die Verhandlung weitergeht, ist noch unklar. Experten zufolge, sind gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Häftlingen öfter mal „ein Thema“, diese Art von sexueller Gewalt bisher eher nicht.







Neueste Kommentare