Haftstrafe für Entführer – Richter spricht von „Horrorvorstellung“

25. September 2020

Im Fall einer Entführung auf der Insel Usedom (WsM berichtete) hat das Amtsgericht Greifswald den Täter jetzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zum Erstaunen der Zuschauer im Gericht erhielt der 48-jährige Mann aus Königs Wusterhausen zwei Jahre und drei Monate Haft. Eine Bewährungsstrafe, wie sie sogar die Staatsanwaltschaft ins Spiel gebracht hatte, lehnte Richter Daniel Wittke ab. Eine Entführung auf offener Straße, das „ist eine Horrorvorstellung für jeden Menschen.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich am 18. März – als es einen spektakulären Sucheinsatz der Polizei auf der Ferieninsel gab – nicht nur mit seiner Ex-Partnerin versöhnen oder aussprechen wollte. Das hatte dieser vor Gericht noch erklärt. Zuvor hatte er gestanden, dass er damals ausgerastet sei und die Frau in den Kofferraum des Kombiautos gesperrt hatte. Es war wohl das hochdramatische Ende einer sogenannten Dauer-On-Off-Beziehung, wie es beide Ex-Partner vor Gericht nannten.

Wittke bescheinigte dem Verurteilte ein „erhebliches kriminelles Verhalten.“ Er habe sich der Freiheitsberaubung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Laut Gericht hatte der Täter die Frau zu dem Auto getragen, gegen ihren Willen. Dort wurde sie eingesperrt. Dann fuhr er los, ließ sich auch nicht von einem Zeugen abhalten. Er raste in den Wald. Dort wollte die Frau flüchten, er zog sie an Haaren zurück in den Wagen. Die Mediziner fanden ausgezogene Haarbüschel und mehrere Halsverletzungen, vermutlich von einem Würgen.

Trotzdem endete das Ganze noch glimpflich: Der Mann fuhr sich an der Grenze zu Polen fest. Er raunte ihr noch zu „Wir sehen uns nie wieder“, bevor er Richtung Polen flüchtete. Die Polizei befreite die Frau, die von “Todesangst” berichtete. Der Geflohene wurde von polnischen Beamten gefasst und kam in U-Haft.

Richter Wittke tat das Opfer sichtlich leid: Die Frau werde ihr ganzes Leben unter diesem Trauma leiden, sagte er. Auch deshalb könne man keine Bewährungsstrafe mehr verhängen. Der Verurteilte schüttelte immer wieder nur den Kopf: Er habe schon eine andere Partnerin und wolle die 45-Jährige nie wiedersehen. Das werde er vorerst auch nicht, sagte der Richter. Denn er bleibe in Haft.


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