Haftstrafe für gefährlichen Halsschnitt nach Notwehr

9. Januar 2020

Wer vor Gericht schweigt, muss trotzdem damit rechnen, dass er eine Haftstrafe bekommt. Vor allem, wenn er wenige Monate vorher gerade seine letzte Strafe von zweieinhalb Jahren wegen Körperverletzung verbüßt hat. Das ist das Fazit des Prozesses um eine lebensgefährliche Messerattacke vom Juni am Datzeberg in Neubrandenburg (WsM berichtete). Drei Jahre und drei Monate Haft lautete das Urteil für den hünenhaften Angeklagten, der damals einen anderen Bekannten niedergeschlagen und ihm danach noch in den Hals geschnitten haben soll. Ärzte konnten die 17 Zentimeter lange Halswunde bei einer Notoperation zum Glück so rechtzeitig schließen, dass der 33-jährige knapp überlebte.

„In diesem Prozess gab es genug Lügen“, erläuterte Richter Patrick Schwantes am Ende. Er verwies auf viele Bekannte des Mannes, der zuletzt angekündigt hatte, dass er sich nach dem Prozess in Penzlin niederlassen will, um in der Nähe seiner zwei Kinder zu bleiben. Diese Bekannten hatten als Zeugen vor Gericht unisono von „Notwehr“ gesprochen. Sie wollten aber allesamt die eigentliche Tat gar nicht genau gesehen haben.

Ganz anders zwei Zwölfjährige, die dort leben. Ein Mädchen hatte bei der Polizei und vor Gericht mehrfach geschildert, was sie beobachtet hatte. So war der spätere Geschädigte nach einem ersten Streit schon nach Hause gegangen und mit einem Messer zurückgekommen. Dann habe er gerufen, dass er jemanden „kaltmachen will.“

Der Verurteilte wich der Auseinandersetzung nicht aus. Auf einem Bürgersteig vor dem Datzeberg-Center verpasste er dem eifersüchtigen Provozierer einen Faustschlag, so dass dieser zu Boden ging. Dann kam aber etwas, „was die Kammer nicht tolerieren konnte“, wie der Richter sagte. Der Schlag wäre ja noch von Notwehr gedeckt gewesen. Aber dann habe der 24-Jährige das Messer des anderen Mannes genommen und diesem – als er am Boden lag – einen 17 Zentimeter langen Schnitt quer über den Hals verpasst. Anschließend sei der 24-jährige, bei dem 1,8 Promille gemessen wurden, geflohen. Polizisten fanden ihn kurz danach in der Wohnung einer Ex-Partnerin in der Nähe. Dort hatte er seine Sachen gewechselt und die blutigen Kleidungsstücke versucht, auszuspülen. Auf einem Schrank lag zudem die Tatwaffe.

Mit dem Urteil lag die Kammer leicht unter der Forderung des Staatsanwaltes, der viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf „Freispruch“ wegen genereller Notwehr plädiert. Wenn innerhalb einer Woche niemand Rechtsmittel einlegt, wäre die Strafe rechtskräftig.

Der Verurteilte hatte zuletzt als selbstständiger Messebauer für eine Neubrandenburger Agentur gearbeitet. Seinen „Bullenring“ , den er sonst in der Nase getragen hatte, hatte er vor Gericht abgelegt. Für Interessierte hatte er ihn aber aus seiner Tasche gezogen und gezeigt.


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