Der Harpunenschütze von Stavenhagen soll nach dem Willen der Nebenklägerin, die das Opfer vertritt, eine schärfere Strafe bekommen. Anwältin Frauke Nickelsen hat Revision gegen das Bewährungsurteil vom Landgericht Neubrandenburg eingelegt, wie ein Gerichtssprecher uns in Neubrandenburg sagte. Nun müsse der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, was neun bis zwölf Monate dauern kann.

Das Landgericht hatte den Schützen am 7. September zu einem Jahr und elf Monaten Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, was zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden sollte und der Haftbefehl wurde aufgehoben (WsM berichtete). Das bleibt er auch. Zudem sollen 2000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt werden.
Nebenklägerin Nickelsen plädierte allerdings auf eine härtere Bestrafung wegen versuchten Totschlags. Dass der Pfeiltreffer in den Hals erstaunlicherweise gut ausging, sei purer Zufall gewesen. Der Schuss hätte auch den Kopf treffen können, das habe der Schütze in Kauf genommen. Das Gericht hatte beim Geschädigten eine Mitschuld gesehen, weil der Demminer zuerst zugeschlagen haben soll.







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