Himmelslaternen auch in Mecklenburg-Vorpommern verboten

2. Januar 2020

Nach dem verheerenden Feuer im Krefelder Zoo wurde in einigen Medien fälschlicherweise darüber berichtet, dass in Mecklenburg-Vorpommern die sogenannten Himmelslaternen erlaubt seien. Innenminister Lorenz Caffier ordnete bereits im August 2009 für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Verbot an. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Eine Lockerung der Verordnung, wie einige Nachrichtendienste berichteten, sei nicht erfolgt. In Mecklenburg-Vorpommern ist es weiter ohne Ausnahme verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.


3 Antworten zu “Himmelslaternen auch in Mecklenburg-Vorpommern verboten”

  1. Jens beie sagt:

    Guten Tag,

    gestern nachmittag stand das bei Wikipedia noch anders.

    • DirkNB sagt:

      Tja, das sind Vor- und Nachteil von Wikipedia.
      Nachteil: Jeder kann da mitwirken und irgendwas reinschreiben.
      Vorteil: Jeder kann da mitwirken und irgendwas reinschreiben.
      Wikipedia ist eine gute Basis zur weiteren Recherche und nicht die Antwort auf alle Fragen.

  2. Schulz sagt:

    Erstmal ist es sehr sehr traurig was im Krefelder Zoo passiert ist ( es wurde laut Medien berichtet) !
    Viele Tiere sind dort auf tragische Weise durch das Feuer umgekommen.
    Das die inzwischen drei Damen / Täterin zugeben haben ist von den nicht wieder gut zumachen den sie an Schaden zugerichtet haben mit durch die Himmelslaternen!
    Als Tierfreund & ehrenamtlicher Tierschützer sind wir alle Tierfreunde sehr bestürzt & tief betroffen über diesen Ausmaß.
    Hier muss nicht nur eine saftige Geldstrafe sondern zugleich eine saftige Gefängnis Strafe erfolgen durch die Staatsanwaltschaft in Krefeld sofort veranlasst werden !!
    Jedenfalls sind wir Tierfreunde & Tierschützer mit den Gedanken bei den Tieren die leider es nicht überlebt haben.
    Diese armen Tiere sind jetzt im Tierhimmel ..