Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

31. Dezember 2017

Unsachgemäßer Gebrauch oder die Benutzung illegaler bzw. selbstgebauter Silversterböller führt jedes Jahr Silvester zu Unfällen, die oft schwere Verbrennungen und Verletzungen zur Folge
haben. Auch in der Müritz-Region bekommen es die Rettungskräfte zum Jahreswechsel regelmäßig mit solchen Verletzungen zu tun. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg hat deshalb noch einmal ein paar Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengefasst:

Grundsätzlich gilt, nur wer volljährig ist, darf zu Silvester Feuerwerkskörper erwerben und benutzen. Es dürfen nur in Deutschland zugelassene Böller genutzt werden; diese besitzen das Prüfzeichen des BAM –Bundesamt für Materialforschung und -prüfung.

Der Besitz, die Weitergabe, sowie das Abbrennen von nicht geprüften und in Deutschland zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz und sind strafbar. Die Einfuhr von ungeprüften Feuerwerkskörpern ist verboten.

Lesen Sie aufmerksam die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die vorgegebenen Anweisungen. Verwenden Sie nur Raketen und Böller, die keine Mängel aufweisen.  Sollte ein Feuerwerkskörper nicht zünden, entsorgen Sie diesen,  ohne den Blindgänger erneut zu zünden.

Halten Sie immer einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu anderen Personen oder Gebäuden ein. Achten Sie auf die örtlichen und zeitlichen Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Bitte basteln Sie keine eigenen Silvesterknaller. Schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen können eine Explosion herbeiführen. Die Bastelei ist nicht nur strafbar sondern auch lebensgefährlich.

Weitere Information finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de

Foto: Archiv André Pretzel


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