Höhere Urlaubs-Zuschüsse für Geringverdiener im Land

27. Mai 2017

Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten seit Jahresbeginn deutlich höhere Zuschüsse des Landes, um gemeinsam Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können. Eine entsprechende Richtlinie wurde von Sozialministerin Stefanie Drese unterzeichnet und tritt in Kürze in Kraft.

„Für einen einwöchigen Urlaub erhält eine vierköpfige Familie nunmehr einen Landeszuschuss von 840 Euro statt bisher 560 Euro“, verdeutlicht Ministerin Drese. Grund dafür ist die Erhöhung der Zuwendung durch das Sozialministerium von 20 Euro auf 30 Euro je Übernachtung pro Person (bei einer bis sieben Übernachtungen).

Die neue Regelung wird bereits seit Jahresbeginn angewandt. Nach Erteilung des Einvernehmens durch den  Landesrechnungshof und das Finanzministerium kann nun die Richtlinie mit Veröffentlichung im Amtsblatt auch offiziell in Kraft treten. Drese: „Wir wollen Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen stärker fördern, um Eltern mit ihren Kindern ein paar schöne gemeinsame Tage abseits des Alltags zu ermöglichen. Deshalb unterstützt das Sozialministerium Maßnahmen der Familienerholung.“

Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern. „Ich freue mich sehr darüber, dass dieses Angebot mit einem Bewilligungsstand von etwa 74.000 Euro schon jetzt sehr gut angenommen wird“, so Ministerin Drese.

Die Familienerholungsmaßnahmen dürfen nicht weniger als fünf und nicht mehr als 14 Übernachtungen umfassen. Die Angebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien.

Voraussetzungen für Familien: die Familien haben ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind ist jünger als 18 Jahre
Eine Förderung erfolgt, wenn mindestens bei einem der teilnehmenden Familienmitglieder eine der folgenden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt wird:

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Sozialhilfe
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Kinderzuschlag gem., § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Höhe der Zuwendungen (pauschal je Übernachtung pro Person) seit dem 1.1.2017:

Eine bis sieben Übernachtungen: 30,00 Euro
Achte Übernachtung: 26,00 Euro
Neunte Übernachtung: 23,00 Euro
Zehnte Übernachtung: 21,00 Euro
Elfte Übernachtung: 19,00 Euro
Zwölfte Übernachtung: 18,00 Euro
13. Übernachtung: 16,00 Euro
14. Übernachtung: 15,00 Euro

Im Rahmen der angebotenen und geförderten Maßnahmen sind die Familien frei in der Auswahl ihrer Urlaubsorte. Familien melden sich bei den Trägern der Erholungsmaßnahmen an. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei den Landesverbänden der AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.


Eine Antwort zu “Höhere Urlaubs-Zuschüsse für Geringverdiener im Land”

  1. jürgen sagt:

    bei dieser regelung wurden wie immer bei sozialen beschlüssen die alleinstehenden eu-rentner mit ihrer gringen rente vergessen!!!