Höhere oder noch niedrigere Strafe ? Rechtsstreit um Tod von Sarah H. geht weiter

26. Juni 2020

Der Rechtsstreit um den gewaltsamen Tod der Sarah. H. aus Alt Rehse  ist noch immer nicht zu Ende. Er könnte sogar noch einmal den Bundesgerichtshof beschäftigen, wie WsM vom Landgericht Neubrandenburg erfuhr. Denn nicht nur die  Staatsanwaltschaft, sondern sogar der Verurteilte Axel G. hat vorsorglich Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft will eine deutlich höhere Strafe – ähnlich wie im ersten Prozess, wo fünf Jahre Haft verhängt worden waren. Die Nebenklage, also der Vater der Getöteten, will nach WsM-Informationen kein Rechtsmittel einlegen. „Mein Mandant möchte einen Schlussstrich ziehen“, sagte der Anwalt. Er halte aber eine mehrjährige Haftstrafe für zwingend nötig.

Die Verteidigung, so vermuten Rechtsexperten, will vor allem prozesstaktisch reagieren und außerdem die Kosten für ihren Mandanten reduzieren. Völlige Klarheit besteht aber erst, wenn das Gericht das Urteil – 1350 Euro Geldstrafe (WsM berichtete) wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung – umfangreich schriftlich begründet hat. Erst danach entscheiden beide Seiten, ob die Revision bestehen bleibt. In manchen Fällen verwerfen die Antragsteller ihre Anträge nach Monaten  auch wieder.

Das Landgericht hatte dem Verurteilten einen Großteil der  Prozesskosten auferlegt. Experten schätzen, dass es um eine mittlere fünfstellige Summe geht, unter anderem Kosten für Anwälte, Nebenklage und Gutachter. Es waren 52 Prozesstage. Laut Gericht konnte nicht nachgewiesen werden, woran die 32-jährige Frau genau starb und ob der Angeklagte die Schuld dafür trug.

Allerdings nahm der Richter an, dass die Frau von dem Angeklagten mit einem „peitschenähnlichen Gegenstand“ geschlagen worden war. Unklar sei aber, ob das für den Tod der Frau ursächlich war.

Im Dorf stellen sich Einwohner aber weiter die Frage, ob die Schläge der Gesundheit der Frau zuträglich oder doch eher schädlich waren. Wenn das Gericht eine Körperverletzung annehme, dann könne man den Tod davon nicht ausklammern, denken viele Leute.

Axel G. hatte bei der Polizei angegeben, seine Lebensgefährtig 2016 im Streit in seinem Haus in Alt Rehse nackt ans Bett gefesselt und gepeitscht zu haben, weil sie „vom BND und der Dorfbevölkerung auf ihn angesetzt gewesen war“. Die Leiche hatten Polizisten erst Wochen später zufällig – halb verwest in Folie und Stoff gehüllt und auf eine Sackkarre gebunden – in dem Haus gefunden. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof mit Verweis auf die Schuldfähigkeit des Mannes wieder aufgehoben. An der „verminderten“ Schuldfähigkeit des Mannes hatte das Landgericht in beiden Prozessen aber keine Zweifel.


Eine Antwort zu “Höhere oder noch niedrigere Strafe ? Rechtsstreit um Tod von Sarah H. geht weiter”

  1. Heidi Schmid sagt:

    Vermindert schuldfähig… Der Richter müsste lesen, was Axel g. I’m Internet alles von sich gibt..