IHK fordert Korrekturen im geplanten Bevölkerungsschutzgesetz

17. November 2020

Beförderungsunternehmen und Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen dürfen keine gesundheitspolizeilichen Verpflichtungen auferlegt werden, wie es jetzt in dem Entwurf des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes vorgesehen ist. Auch ist eine Reform der Entschädigungsregelung zwingend notwendig. Das fordert die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern vor der bevorstehenden Beschlussfassung im Deutschen Bundestag am morgen Mittwoch.

Der Beförderungsbranche sollen umfangreiche Mitwirkungs- und Datenerhebungspflichten auferlegt werden. So müssten die Unternehmen von Reisenden verschiedenste Unterlagen wie z. B. Impfdokumente oder ärztliche Zeugnisse einsehen und prüfen. Darüber hinaus sind für sie ergänzende Verpflichtungen zu Beförderungsverboten, Hinweis- und Meldepflichten sowie Pflichten zur Identifizierung und Früherkennung einer Erkrankung vorgesehen.

„Dies würde zu einer nicht tragbaren Überwälzung gesundheitspolizeilicher Verantwortlichkeiten auf die betroffenen Unternehmen führen, was weder fachlich noch datenschutzrechtlich akzeptabel wäre. Es fehlen den Unternehmen schlicht die Kapazitäten sowie Qualifikationen, um die beabsichtigten Aufgaben umzusetzen“, kritisiert Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK, die Neuregelung für die Beförderungsbranche in dem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. Sollte an der vorgesehenen Regelung dennoch festgehalten werden, ist aus Sicht der IHK Neubrandenburg die Verpflichtung der Unternehmen allein auf die Erfüllung von Informationspflichten zu beschränken. „Dafür müsste es von Seiten des Gesetzgebers dann aber Standardformulare geben“, so Haasch.

Darüber hinaus benötigen die Unternehmen Rechtssicherheit zur Zahlung einer Entschädigung bei Schließung des Betriebes durch Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen. Die im Gesetzentwurf enthaltene Entschädigungsregelung ist dringend zu ergänzen. Aktuell erfolgt eine Entschädigung nur, soweit ein Tätigkeitsverbot oder eine Aussonderung (Quarantäne) durch das Gesundheitsamt ausgesprochen wurden. „Damit werden potenzielle Verbreiter einer Infektion bessergestellt als Nichtstörer. Hier muss der Gesetzgeber dringend nacharbeiten.“


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