IHK informiert Unternehmen über Auswirkungen des neuen Geldwäschegesetzes

13. Oktober 2017

Seit dem 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Der ohnehin umfangreiche Pflichtenkatalog, den u.a. auch Güterhändler und Immobilienmakler beachten müssen, ist damit noch einmal erweitert worden. Neue Instrumente wie das Transparenzregister wurden eingeführt. Die Sanktionen bei Verstößen wurden verschärft. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Mitgliedsunternehmen bei Fragen rund um das Thema Geldwäschegesetz.

Auf der Internetseite der IHK (www.neubrandenburg.ihk.de) finden sich bspw. Artikel zum neuen Transparenzregister, Immobilienmakler lassen sich am 16. Oktober in einem sechsstündigen Seminar in der IHK schulen, welche Besonderheiten gerade für ihre Branche gelten. „Im nächsten Frühjahr planen wir darüber hinaus eine branchenoffene Informationsveranstaltung zum neuen Geldwäschegesetz“, informiert Andrea Grimme, Koordinatorin Recht und Steuern bei der IHK. Neben einem allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen der Geldwäscheprävention sind Informationen zu den Identifizierungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Schwerpunkte der Veranstaltung. Zudem werden praxisnahe Handlungsempfehlungen für den betrieblichen Alltag übermittelt.


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