IHK-Kritik zeigt Wirkung: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft

11. Dezember 2020

Anfang Dezember ist das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit auf die jahrelange Kritik auch der IHK-Organisation reagiert und die Anreize für missbräuchliche Massenabmahnungen im Wettbewerbsrecht deutlich reduziert. „Grundsätzlich ist die vorgerichtliche Abmahnung ein gutes Instrument, um Wettbewerbsstreitigkeiten schnell aus der Welt zu schaffen“, so Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. „Allerdings ist es bspw. durch unseriöse Abmahnvereine zunehmend zu einem Geschäftsmodell geworden, bei dem es nicht vorrangig um die Beseitigung von Wettbewerbsverstößengeht, sondern lediglich um die Generierung von Gebühren.“

Insbesondere in den Bereichen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet ist es für Klein- und Kleinstunternehmen kaum möglich ist, die Fülle der Vorgaben zu überblicken. Fehler werden hier ganz überwiegend nicht absichtlich begangen, sondern aus reiner Unkenntnis. Oft ist es dann ausreichend, auf den Rechtsverstoß hinzuweisen, sodass Abhilfe geschaffen werden kann.

Abmahnvereine müssen sich künftig qualifizieren und werden in einer Liste beim Bundesamt für Justiz geführt und überprüft. „Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich“, so Grimme, „um den „Wildwuchs“ bei den Abmahnvereinen einzudämmen.“


Kommentare sind geschlossen.