IHK: Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern braucht klare Entscheidung für die Bäderverkaufsverordnung

12. Juli 2018

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat sich gestern mit der seit 1. Januar 2016 gültigen Bäderverkaufsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern befasst. Das Regelwerk wird von der Gewerkschaft ver.di beklagt. Im Februar 2016 war ver.di bereits mit einem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Gestern wurde die Angelegenheit nunmehr im Hauptsacheverfahren verhandelt. Eine Entscheidung soll in der kommenden Woche bekannt gegeben werden.

„Zur Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Unternehmer des IHK-Bezirkes klar positioniert: Die Bäderregelung ist so zu gestalten, dass für die Unternehmen weitestmögliche Gestaltungsräume geschaffen werden“, so TorstenHaasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. “Die Möglichkeit des Sonntagseinkaufs ist für den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern von zentraler Bedeutung. Hier gilt es, sich gegenüberanderen Destinationen auf Augenhöhe zu begegnen.“

Als es darum ging, im Jahr 2015 für die auslaufende Bäderregelung einen tragfähigen Kompromiss zu finden, hat sich die IHK aktiv in den Meinungsbildungsprozesseingebracht. „Zu Gunsten des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern hätten wir uns insgesamt eine liberalere Regelung gewünscht. Der gefundene Kompromiss ist aber letztlich für alle Seiten tragfähig. Hinter diese Regelung darf keinesfalls zurückgefallen werden“, so Haasch.


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