IHKs in MV: Wirtschaft fordert Klarheit zu beschlossenen Hilfen

17. Dezember 2020

Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen die Notwendigkeit, die zweite Welle der Corona-Pandemie mit den aktuell von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zu brechen. Es gilt, das Infektionsgeschehen zurückzudrängen, damit die Rückkehr zu einem „normalen gesellschaftlichen Leben“ so schnell wie möglich gelingt. Dazu leistet die Wirtschaft des Landes seit mehreren Monaten einen außerordentlich hohen Beitrag, in herausragender Weise der Einzelhandel, die Tourismusbranche und zahlreiche Dienstleistungsbereiche. Vor diesem Hintergrund fordern die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern vom Bund, dass die beschlossenen Wirtschaftshilfen für den bis zum 10. Januar 2021 notwendigen Shutdown keine Absichtserklärung bleiben, sondern umgehend Realität werden.

Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der geschäftsführenden IHK Neubrandenburg der IHKs in MV fordert: „Es geht um die Existenz ganzer Branchen und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Es fehlen zum Beispiel die Details, nach denen die Überbrückungshilfe III an die Unternehmen gezahlt werden. Ferner mangelt es an Klarheit, wie der von den Schließungsanordnungen betroffene Einzelhandel die Verluste in der umsatzstärksten Zeit ausgeglichen bekommt.“

Außerdem gelte es klarzustellen, wie die Sonderregelungen bezüglich der erstattungsfähigen Kosten für Soloselbstständige, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Reisebranche aussehen. „So wie es gilt, gemeinsam die zweite Welle der Corona-Pandemie zu bekämpfen, gilt es, gemeinsam die Gefahr einer Insolvenzwelle im Jahr 2021 zu bannen“, so Torsten Haasch.


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