Info der Wasserschutzpolizei nach Verstößen gegen Flaggenrecht

9. Juni 2020

Seit 2019 kam es entlang der Ostseeküste und auf den Binnengewässern in MV vermehrt zu Feststellungen von Verstößen gegen das Flaggenrecht durch Sportbootführer, die die Landesdienstflagge von M-V an ihren Sportbooten führten oder die Bundesflagge in einer nicht zulässigen/üblichen Art und Weise.

Laut Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) muss das Führen von Landesdienstflaggen (darunter fallen auch Flaggen, die diesen zum Verwechseln ähnlich aussehen) strafrechtlich geahndet werden.

Privat dürfen lediglich Landesflaggen genutzt werden, die im Gegensatz zu Landesdienstflaggen kein Wappen enthalten. Die Landesdienstflaggen sind ausschließlich Behörden vorbehalten.

Zur Verhinderung der falschen Flaggenführung bei Sportbooten leisten die Beamten der Wasserschutzpolizei des Landes aktive Aufklärungsarbeit. Sie verteilen in den zahlreichen Marinas und Sportboothäfen ab sofort landesweit Flyer mit Informationen zum Flaggenrecht.


2 Antworten zu “Info der Wasserschutzpolizei nach Verstößen gegen Flaggenrecht”

  1. Nachdenklicher Bürger sagt:

    Das ist ne prima Sache. Ich wäre den Beamten noch viel, viel dankbarer, wenn sie die Bootsführer- egal ob einheimische oder Touristen- auch sehr intensiv über die starke ständige Verschmutzung aufklären würden. Ich sammle jedes Jahr sehr viel Müll aus unserem Jabeler See. Allem voran Flaschen und da an erster Stelle Bierflaschen. In Größenordnung. Und da auch eben nur die, die zu sehen sind. Die im Tiefen liegen in hundert Jahren noch da. Und danach folgen Verpackungsmüll, Küchenabfälle und Müll jeglicher Art. Oft sieht man, daß irgendetwas einfach über Bord fliegt.
    Viele Grüße und denkt mal auch darüber nach.

  2. meckerkopp sagt:

    Am Herrentag habe ich sogar ein Charterboot gesehen, welches die Deutsche Reichskriegsflagge gehisst hatte!
    Grüße Meckerkopp