Internet-Urlaubsbild bringt Einbrecher auf eine Idee

15. Januar 2021

Am Amtsgericht Neubrandenburg ist jetzt ein Einbruch verhandelt worden, der etliche Besonderheiten hatte – unter anderem verräterische Facebook-Fotos. Dazu kam, dass die Vorstrafen-Verlesung – insgesamt 21 Einträge im Bundeszentralregister, wo alle Missetaten protokolliert werden – fast noch länger dauerte, als die gesamte Verhandlung. „So langsam wird es für sie Zeit, auch mal erwachsen zu werden“, gab Richterin Tanja Krüske dem 43 Jahre alten Mann aus Malchin am Schluss mit auf dem Weg. Immerhin ist der arbeitslose Mann inzwischen für zwei Kinder verantwortlich.
Konkret ging es um einen Einbruch von Mai 2019 in Dargun. Es war aber nicht irgendein Haus, dass sich der Malchiner damals beim Bierchen ausgesucht hatte. Sein Chef, der eine Malerfirma hat, hatte dem Angeklagten kurz vorher gekündigt. Und wie das oft ist: Der Geschasste meinte, dass der Ex-Chef ihm noch Geld hätte zahlen müssen.

Dann kam das Internet ins Spiel. Als der Malchiner so gemütlich saß, sah er in den sozialen Medien, dass der „Chef“ wiedermal in Urlaub war. Dieser hatte Fotos gepostet, wie er sich „am Strand in Italien aalte.“ Das war wohl wie eine Einladung: Gedacht, getan: Der Gekündigte fuhr mit einem Bekannten zum Haus des Ex-Chefs. Man brach ein und stahl zwei Sky-Reciever, mehrere Boxen für 1400 Euro, einen Sandwichmaker, eine Schreckschusspistole, 1200 Euro Bargeld und sogar noch eine Sparbüchse eines Kindes mit etwa 60 Euro. „Das war gemein“, sagte die Richterin. Gesamtwert der Beute, mehr als 3400 Euro.

Viel Freude hatte der Malchiner daran aber nicht: Die Polizei kam ihm schnell auf die Spur, und bei ihm wurde gut die Hälfte der Beute gefunden und der Familie zurückgegeben. Der 43-Jährige betonte vor Gericht, dass er sich bei der Familie auch entschuldigt habe. Doch den Namen seines Mittäters nannte der Verurteilte bis zum Schluss nicht.

Trotz der ellenlangen Vorstrafenliste kam der 43-Jährige auch diesmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Richterin verurteilte ihn wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einem Jahr und vier Monaten Haft, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Er bekommt einen Bewährungshelfer, muss jeden Wohnungswechsel melden und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Man habe das Geständnis positiv bewertet, außerdem habe der Verurteilte Arbeit in Hamburg in Aussicht, und er war zwar mehrfach „Bewährungsversager“, aber die letzten vier Jahre straffrei, wurde argumentiert.

Der Staatsanwalt hatte keinen Spielraum mehr gesehen und 18 Monate Freiheitsstrafe verlangt. Der Anwalt des Verurteilten hatte erneut eine Bewährungsstrafe gefordert. „Machen sie noch einmal was, gehen sie ab“, erläuterte die Richterin dem Malchiner unmissverständlich. Die eine Hälfte der Beute ist weiter verschwunden. Ob auch die Sparbüchse wiedergefunden wurde, blieb unklar.


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