Jäger erschießt Hund und wird zu Geldstrafe verurteilt

5. April 2016

Weil er einen streunenden Hund in seinem Jagdrevier erschossen hat, soll ein Jäger aus einem Dorf bei Waren 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht in Waren verurteilte den 60-Jährigen heute wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. „Die Jagd ist ein sehr gefährliches Hobby und deshalb müssen die Sorgfaltsanordnungen auch sehr hoch geschraubt werden“, erläuterte Richter Manfred Thiemontz vor etlichen Gästen, darunter auch die Kreis-Jagdbehörde.

Der Verurteilte hatte im Prozess zugegeben, den Bärenhund im Juni 2015 beim Ansitz in seinem Revier bei Alt Schloen erst beobachtet und dann gezielt erschossen zu haben. Der Hundebesitzer hatte den Jäger kurze Zeit später angezeigt.
Der etwa 60 Kilogramm schwere Hund, der von einem etwa 500 Meter entfernten Urlauberhof stammte, soll nach Auffassung von zwei Jägern an dem Abend mit einem anderen Hund zusammen gewildert haben. Laut Landesjagdgesetz dürfen wildernde Tiere, die sich mehr als 200 Meter vom Hof entfernen, von Jägern geschossen werden.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceZuerst seien Hasen aufgescheucht worden. Später habe der Bärenhund ein skelettiertes Stück eines Laufes von einem toten Reh im Maul gehabt. In der gesamten Jägerschaft der Region war immer wieder über Probleme mit freilaufenden Hunden gesprochen worden, die auch von dem Hof gekommen sein sollen. In dem Fall habe er aber die beiden Hunde nicht gekannt, sagte der Jäger auch am Dienstag nochmal.

Nach drei Tagen Verhandlung war für Richter Thiemontz aber klar: „Das Tier ist ohne vernünftige Grund getötet worden.“ Es habe zu dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr für wilde Tiere bestanden. Außerdem habe der Jäger, der nur einen „Jagdbegehungsschein“ hatte, sich die von den Jagdpächtern erteilte zusätzliche Abschusserlaubnis für wildernde Tiere auf jeden Fall von der Jagdbehörde des Kreises genehmigen lassen müssen.

„Hier haben sie sich in einem Verbotsirrtum befunden“, sagte der Richter. Das heißt, der Jäger habe nicht gewusst, dass seine Erlaubnis gar nicht gültig war. Aber der Jäger hätte sich informieren müssen. Dazu soll er nun Zeit haben, denn das Gericht will zudem drei Monate Jagdverbot gegen den 60-Jährigen aussprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Geldstrafe von 2400 Euro gefordert.

Verteidiger Markus Astfalck wollte einen Freispruch für seinen Mandanten. Ursache für den Vorfall war nicht der Schuss, sondern die Tatsache, dass die Hunde falsch gehalten wurden und nicht zum ersten Mal frei herumliefen, hatte er argumentiert. Die Gefährdung durch freilaufende Hunde werde generell unterschätzt. Er plädiere dafür, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und in die nächste Instanz zu ziehen.

Sichtlich bewegt äußerte sich dagegen der Hundebesitzer. Das bringe ihm seinen Hund nicht wieder, aber das Tier sei nicht ganz umsonst gestorben, sagte der Betreiber des Urlauberhofes. Er wolle nun auch Schadensersatz einfordern.


Eine Antwort zu “Jäger erschießt Hund und wird zu Geldstrafe verurteilt”

  1. Krüger sagt:

    Ja die Jäger sind große Tierliebhaber schießen aber auf alles was sich bewegt.So ein Idiot sollte nie wieder jagen dürfen ,Strafe ist viel zu mild.