Jugendamt muss immer mehr Kinder schützen

6. Februar 2014

Diese Zahlen machen betroffen: Beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind im vergangenen Jahr 754 Meldungen zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingegangen. Das waren 91 mehr Meldungen als im Jahr 2012.

Geradezu täglich erreichen das Jugendamt nach Auskunft von Kreissprecherin Haidrun Pergande durchschnittlich drei derartige Informationen schriftlich oder telefonisch – teilweise auch anonym – direkt oder über die bekannte landeseinheitliche Kinderschutz-Hotline.
Häufigste Ursachen für die Mitteilungen sind Anzeichen von Vernachlässigungen, Misshandlungen oder Missbrauch, Folgen von hochstrittigen Trennungs- und Scheidungssituationen, Überforderung der Eltern, Suchtprobleme der Erziehungsberechtigten oder der jungen Menschen, Delinquenz Jugendlicher, zunehmend auch psychische Erkrankungen der Eltern sowie  junge Menschen, die abhauen, aber auch Schul- und Ausbildungsprobleme.
In den meisten Fällen sind es Personen aus dem unmittelbaren Umfeld des Kindes bzw. der Familien, wie Nachbarn, Mitarbeiter von Wohnungsgesellschaften, Energieversorgern oder Handwerker, aber auch Beschäftigte von Kindereinrichtungen und Schulen, die sich aus Sorge um ein Kind an das Jugendamt wenden. Hinzu kommt eine bestimmte Anzahl von betroffenen Kindern und Eltern, die sich selbst direkt an das Jugendamt wenden.

Hotline ist rund um die Uhr besetzt

Jüngst erreichten die Kreisverwaltung beispielsweise auch Hinweise, die Kinder und Jugendliche betreffen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und damit außerhalb der Familie leben. Auch solchen Hinweisen ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet nachzugehen. Entsprechende Untersuchungen laufen derzeit.

Um sie zu schützen, musste das Jugendamt des Landkreises im vergangenen Jahr in 68 Fällen Kinder zu deren Schutz außerhalb der Familie unterbringen und in vier Fällen durch das Familiengericht klären lassen, ob die Eltern oder andere Erziehungspersonen ausreichend bereit und in der Lage waren, sich angemessen um die Kinder zu kümmern.
In jedem Fall geschieht die Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten und der Kinder. Allererste Aufgabe des Jugendamtes ist es immer, das betroffene Kind zu schützen und den Sorgeberechtigten sofort geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.

Seit dem 1. Februar 2008 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite Kinderschutz-Hotline. Unter der Telefonnummer  0800 – 14 14 007  können sich die Menschen rund um die Uhr an die Mitarbeiter der Hotline wenden. Auf Wunsch können die Anrufer auch anonym bleiben. Die Mitarbeiter an der Hotline sollen nicht die Arbeit von Polizei und Jugendamt ersetzen, sie machen ein zusätzliches Angebot.


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