Justiz unterstützt gemeinnützige Lebensretter, Tafeln und Krebspatienten

11. April 2018

Im vergangenen Jahr ist mehr als jeder zweite Euro aller Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren in gemeinnützige Vereine geflossen. Insgesamt rund 821.415 Euro. Fast 689.000 Euro gingen 2017 an die Staatskasse. Unterstützt wurden wieder für unser Land sehr wichtige gemeinnützige Projekte wie zum Beispiel die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz, der Hospizverein Stralsund oder auch Vereine zur Unterstützung krebskranker Kinder.

Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger DGzRS gehörten ebenso zu den zehn Hauptbegünstigten wie die Tafeln in Güstrow und Greifswald. Justizministerin Hoffmeister weist darauf hin, dass die Richterinnen und Richter in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit über die Zuwendungen entscheiden.

„Seit 2008 sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 15,6 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs- und Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden. Sechs von zehn Euro gingen an gemeinnützige Vereine“, sagte Justizministerin Hoffmeister.

Vereine, die auch bei den Geldauflagen aus Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren berücksichtigt werden wollen, melden sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Oberlandesgericht Rostock an. Dort wird die Liste aller gemeinnützigen Einrichtungen für Zuwendungen und Geldauflagen jährlich zum 1. Mai aktualisiert.

 

 

 


Eine Antwort zu “Justiz unterstützt gemeinnützige Lebensretter, Tafeln und Krebspatienten”

  1. Rainer sagt:

    Sechs von zehn Millionen? Das glaubt die doch selber nicht. So ein Quatsch. Und wo. bleibt der Rest? Selbstfinanzierung