Kein Schadensersatz für Motorrad- und Autofahrer

15. Mai 2018

Der Motorradfahrer, der zwischen Buschhof und Sewekow von einem abgebrochenen Ast getroffen wurde, bekommt keinen Schadensersatz vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das hat das Landgericht Neubrandenburg in einem Zivilverfahren jetzt endgültig festgelegt.
Und auch der Autofahrer, an dessen Auto zwei Felgen durch ein Schlagloch bei Rechlin kaputt gegangen sein sollen, bekommt keinen Schadensersatz (WsM berichtete über beide Fälle).

Der Autofahrer aus der Region Rechlin habe nicht nachweisen können, wie groß das Schlagloch in der Kreisstraße überhaupt und vor allem wie tief es war, sagte ein Gerichtssprecher. Deshalb sei die Klage abgewiesen worden. Der Fall hatte sich im Juni 2016 auf der Kreisstraße, die von Boek östlich am Dorf vorbei an die Bundesstraße 198 führt, ereignet. Eine Bekannte soll den PS-starken Audi – einen mehr als zwei Tonnen schweren Wagen – damals gegen 22 Uhr dort gefahren haben.

Bei der Fahrt durch ein großes Schlagloch, soll es einen so schweren Schlag gegeben haben, dass sich die Felgen verformten. Der klagende Autobesitzer reichte später eine Rechnung über mehr als 3500 Euro ein. Er habe gleich alle vier Felgen und vier Reifen erneuern lassen müssen. Das erschien dem Gericht nicht plausibel. Denn das wichtigste Argument fehlte generell: Ein Bild, auf dem die Tiefe des Schlagloches erkennbar sein muss.

Also: Immer einen Zollstock dabei haben, denn das Schlagloch sollte mindestens 15 Zentimeter tief sein.

Der Motorradfahrer war bereits 2012 zwischen Buschhof und Sewekow von einem herabstürzenden dicken Ast getroffen worden. Der Mann wurde an Kopf und Nacken getroffen, leide bis heute an den Folgen, hieß es.

Wem so etwas passiert, der kann zwar den Landkreis als Verkehrsträger verklagen, muss sich aber auch beeilen. Weil ein erster Streit schon 2014 ausgetragen wurde und der 62-Jährige erst Ende 2016 eine Klage gegen den Kreis einreichte, wies das Landgericht die Klage ab. „Sie war im September 2016 bereits verjährt“, sagte Richter Gerhard Kücken in der Verhandlung. Der Kradfahrer hatte mehr als 4000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld haben wollen.

Berufung beim Oberlandesgericht wäre in beiden Fällen noch möglich.


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