Keine Einreise für Urlauber aus deutschen Risikogebieten

24. Juni 2020

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute auf die bestehende Regelung der Einreise aus innerdeutschen Risikogebieten nach MV aufmerksam gemacht. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb gibt es einige Regeln wie Hygienestandards, Abstandsregeln und auch Hinweise für einen gelungenen Urlaubsaufenthalt bei der Einreise. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Reiseantritt über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in den touristischen Regionen zu informieren“, so der Minister. Glawe hat sehr deutlich gemacht, dass Personen, die aus Gebieten mit hohen Neuinfektionen kommen, nicht einreisen dürfen.

Die Rechtslage ergibt sich aus der Corona-Landesverordnung MV , in der grundsätzlich geregelt ist, dass Personen, die ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, nach M-V einreisen dürfen, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in M-V nachweisen können.

Eine Einreise ist für Personen nicht gestattet, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Personen aus solchen Risikogebieten dürfen dann einreisen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. „Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein“, so Glawe weiter.

Sofern eine Person aus einem Risikogebiet ohne das  ärztliche Zeugnis nach M-V eingereist ist, muss diese Person das Land M-V verlassen. Eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche Testung sind explizit nicht gestattet.

Die Verordnung sagt weiter, dass es der Beherbergungsstätte untersagt ist, Gäste zu beherbergen, denen nach die Einreise oder ein Aufenthalt in M-V verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weiter gilt: „Wenn eine Person sich bereits am Urlaubsort befindet und die Einreise aus einem Gebiet erfolgte, das nach der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen wurde, erfolgte die Einreise rechtmäßig und die Person darf sich weiterhin ohne Einschränkungen in M-V aufhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Eine nachträgliche Testung ist nicht erforderlich.

Übersicht über Landkreise mit hohen Fallzahlen:
 https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie


Eine Antwort zu “Keine Einreise für Urlauber aus deutschen Risikogebieten”

  1. MH sagt:

    Ja genau,Informieren, machen aber einige Touristen wohl nicht, in meinen Beruf muss ich täglich Touristen auf ihre Pflichten beim Einkaufen darauf hinweisen, und das ist anstrengend! Dann kommt immer der gleiche Satz:“ Wusste ich nicht“! Einfach mal sich den Gegebenheiten anpassen, kann ja nicht so schwer sein,müssen wir alle machen!