„Kinder nur im Notfall mit zum Einkaufen nehmen“

7. April 2020

Die neuen Einkaufsregeln sorgen derzeit vor allem bei Eltern für Unsicherheit. Hier und da wurden Kinder nämlich nicht in Supermärkte gelassen. Landwirtschaftsminister Till Backhaus nennt das „unglück­liche Auslegung der Verordnung“.

„Mich haben Nachrichten erreicht, wonach Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kindern Lebensmittel einkaufen wollten, vor der Ladentür abgewiesen wurden. Die Begründung: Es dürfe sich maximal ein Kunde pro 10 qm Ladenfläche aufhalten.

Im Fall von Alleinerziehenden mit Klein- und Kleinstkindern macht das natürlich keinen Sinn. Öffentliche Betreuungsangebote für die Kinder gibt es derzeit nicht. Darunter leiden vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Jetzt dürfen wir ihnen das Leben nicht noch schwerer machen. Ich appelliere daher an die Unternehmer des Lebensmitteleinzelhandels, sich auf die besonderen Lebensumstände ihrer Kunden flexibel einzustellen“, so der Minister.

„Ich appelliere aber auch an die Verbraucher, Kinder nur zum Einkauf mitzunehmen, wenn es gar keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt.“


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