Kindergeld im Studium –  jetzt einfach online beantragen

10. September 2020

Eltern können die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln – ganz ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden. „Viele Eltern kennen das leidvoll: Obwohl vorher schon viele Jahre für das Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind nach Ende der Schulausbildung ein Studium aufnimmt, wieder viele Formulare der Familienkasse ausfüllen. Das ist jetzt vorbei. Mit unserem Online-Service geht es schneller, man spart Zeit und Behördenwege. Das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht notwendig, so dass der Prozess absolut bürokratiefrei ist“ sagt Thomas Besse, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur.

Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden.

Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert sind, geht dies sogar einfach von unterwegs.

Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.

Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de


Kommentare sind geschlossen.