Kinderkrankengeld wird ausgeweitet – Mehr bezahlte Tage auch ohne Krankschreibung

14. Januar 2021

Als „wichtige Hilfe für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in der Corona-Zeit zu Hause betreuen“, bezeichnet Sozialministerin Drese die geplante Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankentage. Das entsprechende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag und am 18. Januar in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden. „Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage“, so Drese. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.
„Ganz wichtig: Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, ergänzte Drese.

Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita oder Schule.

Drese hob hervor, dass im Gesetzestext auch eine Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurde: „Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn die Kita, wie in unserem Land offen ist, aber die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind, das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Drese: „Mit der Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage wird für Eltern und Alleinerziehende in dieser besonders schwierigen Phase eine passgenaue Entlastung geschaffen. Meine Bitte an die Eltern ist, dieses Angebot zu nutzen und die Kinder, wo immer es geht, zu Hause zu betreuen.“


10 Antworten zu “Kinderkrankengeld wird ausgeweitet – Mehr bezahlte Tage auch ohne Krankschreibung”

  1. Thiery sagt:

    Und privat Versicherte bleiben mal wieder auf der Strecke. privat Versicherte haben die selben Probleme.wo bleibt hier die Gleichberechtigung?????

    • René Vaillant sagt:

      Naja, die privat Versicherten könnten das ja auch privat versichern. Ist dann halt spürbar durch einen höheren monatlichen Beitrag. Andere Möglichkeit wäre, sofern man natürlich zu dem Personenkreis gehört, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, aber dann müsste man leider wie die Normalsterblichen länger auf Termine oder Operationen warten.

    • Ich sagt:

      Wieso? Sie zählen doch schon weniger Beitrag als die gesetzlich Krankenversicherten. Was wollen Sie denn noch. Lassen sie sich gesetzlich versichern dann haben sie auch Anspruch. Jetzt haben endlich die gesetzlich Versicherten auch mal was davon.

    • Simon sagt:

      Bei einem Zweiklassensystem erste Klasse fahren und dann von Gleichberechtigung schreien, wenn es in der Zweiten Klasse etwas gibt, was man in der ersten Klasse nicht bekommt. Na klar doch.
      Das Zweiklassensystem im Gesundheitssektor gehört abgeschafft.
      Grüße von einem, der sich privat versichern lassen könnte, aber freiwillig weiter gesetzlich versichert bleibt, weil er die Ungerechtigkeit des Zweiklassensystems nicht unterstützt.

      • JannePanne sagt:

        Beide Sichtweisen haben eine Berechtigung. Allerdings nur, wenn es denn aus dem Gesundheitsfonds bezahlt würde. Das Geld kommt aber aus Steuermitteln und da hat der Privatversicherte i.d.R. mehr bezahlt, da die Möglichkeit der Privatversicherung an ein Mindesteinkommen gebunden ist. Die PKV-Versicherten hier außen vor zu lassen, ist einfach nicht in Ordnung.

  2. Elke Reisert sagt:

    Wer in die Krankenkasse nicht einbezahlt, wieso sollte der von der Krankenkasse Geld bekommen?

  3. Stefan sagt:

    Nana nun fahrt mal kurz runter…

    Nicht jeder Privatversicherte ist das auch freiwillig.
    In gewissen Positionen ist es leider eher eine Pflicht und ab einem bestimmten Einkommen müssen auch die Kinder mit versichert werden.
    So viele Vorteile wie vor 10Jahren hat man im Übrigen auch nicht mehr. Und „günstig“ ist es auch nur solange man jung und gesund ist. Im Alter wird es richtig teuer und ein Wechsel ist dann fast unmöglich.
    Es gibt also viele Betroffene die das gern ändern würden, auch lieber gesetzlich versichert wären und genauso über das sogenannte Zwei-Klassen-System denken.

    Ich persönlich verstehe auch nicht warum es nicht eine einzige gesetzliche Versicherung gibt die alle gleich behandelt und Ende.

  4. Gerstl Elisabeth sagt:

    Warum nur bis zum 12 Lebensjahr haben Anspruch?
    Gibt es auch Kinder die brauchen beim lernen Hilfe,,,,,
    Bin alleinerziehende Mutter und berufstätig.

  5. Martina sagt:

    Hab ich Anspruch wenn eine Notbetreuung angeboten wird. Diese sollte man ja eigentlich eher vermeiden?

  6. Kirsten sagt:

    Meine Güte…immer nur haben …haben…haben…Was glaubt ihr eigentlich, wer das alles zahlt? WIR, die Steuerzahler!!
    Nicht nur immer fordern, auch mal selbst etwas leisten…….Und, Elisabeth….es gibt Nachhilfe…und auch eine alleinerziehende berufstätige Mama kann ihrem Kinde mal helfen……
    Hört endlich auf zu jammern und zu fordern…mal dankbar sein und selbst mit anpacken…NEHMEN und GEBEN – nur so kann man die Krise schaffen!!!