Kindstode, Kindesentzug und Adoption in der DDR als Themen

7. November 2019

In Mecklenburg-Vorpommern wandten sich in den vergangenen Jahren über 100 betroffene Angehörige mit Anfragen im Zusammenhang mit frühverstorbenen Kindern oder unklaren Todesfällen im Kindesalter an die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anne Drescher. Ähnlich groß ist die Nachfrage zur Klärung von Adoptionsverfahren aus der DDR-Zeit. Anfragen von betroffenen Eltern zum Thema frühverstorbene Kinder bzw. Adoptionen erreichten auch das Sozialministerium.

„Hinter diesen Zahlen verbergen sich Leid, Trauer und Wut. Wir dürfen die Betroffenen damit nicht allein lassen und müssen sicherstellen, dass die Menschen, die für sie so wichtige Beratung, Hilfe, Unterstützung und auch öffentliche Aufmerksamkeit bekommen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese gestern bei der Vorstellung einer Fachtagung der Landesbeauftragten zum Thema „Zwischen Zweifel und Akzeptanz. Kindstode, Kindesentzug und Adoption in der DDR – Der Umgang mit dem Unfassbaren“.

„Die Tagung am 14. November in Schwerin wendet sich vor allem an betroffene Familien und die interessierte Öffentlichkeit“, verdeutlichte die Landesbeauftragte Drescher. „Eine Betrachtung der rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen in der DDR soll Hintergrundwissen für damalige Abläufe, Verfahren und Entscheidungen vermitteln. Wir wollen auch den Austausch der Betroffenen untereinander sowie der Betroffenen mit Expertinnen und Experten befördern“, so Drescher.

Drese und Drescher betonten darüber hinaus die Notwendigkeit von mehr Aufarbeitung und wissenschaftlicher Forschung zum Thema. Die wissenschaftlich-historische Aufarbeitung zu Adoptionen in der DDR stehe leider noch am Anfang. Drese: „Die bislang bekannten gesellschaftlichen, rechtlichen und historischen Tatsachen reichen nicht aus, um wesentliche Fragen zu beantworten. Wir brauchen deshalb eine Hauptstudie zur Erforschung der Adoptionen in der DDR.“

Der Bundestag hat im Oktober mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auch eine Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes beschlossen und die Voraussetzungen geschaffen, um eine solche Hauptstudie zu ermöglichen.


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